Vom Bund-Länder-Finanzausgleich zu einem Nationalen Stabilitätspakt - Die Föderalismusreform II Reformvorschläge in Deutschland zum Nationalen Stabilitätspakt
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- Taschenbuch ausgewählt
- eBook
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Sprache:Deutsch
27,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
16.04.2010
Verlag
GRINSeitenzahl
64
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,5 cm
Gewicht
107 g
Auflage
4. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-640-59374-3
Neben der am 15.10.2003 eingesetzten Kommission von Bundestag und Bundesrat wurden zusätzlich bürgerschaftliche Stiftungen der im Deutschen Bundestag befindlichen Fraktionen in den Sachverhalt mit einbezogen.
Dieser Expertenausschuss besaß den Auftrag, Vorschläge mit dem Ziel zu erarbeiten, die politischen Verantwortlichkeiten neu zu ordnen sowie die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung zu steigern. Es sollten insbesondere die Mitwirkungsrechte der Gliedstaaten an der Gesetzgebung des Bundes sowie die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern kontrolliert und aufbereitet werden. Man befand, dass das signifikante Thema des Finanzausgleiches in einer zweiten Phase gesonderte Betrachtung finden sollte.
Nach erfolglosen Bemühungen der Bundesstaatskommission wurde im Koalitionsvertrag der SPD und CDU Fraktionen nach der Bundestagswahl im Jahr 2005 am 18. November die Föderalismusreform II vereinbart. Diese sollte weitestgehend auf den bisherigen nicht zufrieden stellenden Ergebnissen der Bundesstaatskommission aufbauen und ein effektiveres Unterfangen darstellen. Durch eine Änderung des Grundgesetzes (GG) und die Verabschiedung des Föderalismusreform-Begleitgesetzes wurde in 2006 die rechtliche Basis für die Föderalismusreform II geschaffen.
Bundestag und Bundesrat schlossen daraufhin am 15.12.2006 ein Abkommen zur Gründung einer gemeinsamen Kommission zu Modernisierung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern, der besagten Föderalismuskommission II. In der konstituierenden Sitzung der Kommission am 08.03.2007 wurde die Direktive erteilt, einen umfangreichen Themenkatalog in öffentlichen Anhörungen zu erfassen.
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