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Kritische Darstellung der Staatslehre

54,99 €

inkl. gesetzl. MwSt., Versandkostenfrei


Beschreibung

Produktdetails

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

01.01.1930

Abbildungen

XII, mit 2 Abbildungen

Verlag

Springer Netherland

Seitenzahl

338

Maße (L/B/H)

23,5/15,5/2 cm

Gewicht

545 g

Auflage

1. Auflage

Sprache

Deutsch

ISBN

978-94-015-0232-0

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Taschenbuch

Erscheinungsdatum

01.01.1930

Abbildungen

XII, mit 2 Abbildungen

Verlag

Springer Netherland

Seitenzahl

338

Maße (L/B/H)

23,5/15,5/2 cm

Gewicht

545 g

Auflage

1. Auflage

Sprache

Deutsch

ISBN

978-94-015-0232-0

Herstelleradresse

Springer-Verlag GmbH
Tiergartenstr. 17
69121 Heidelberg
DE

Email: ProductSafety@springernature.com

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  • Erstes Kapitel.- A. Begriff des „Staates“.- B. Die drei Probleme der Staatslehre.- I. Die Regierungsform.- II. Das Rechtsgebiet (Gegensatz von Person und Gemeinschaft).- III. Grundlage der Staatsgewalt S.- a. Rechtssouveränität.- b. Staatssouveränität.- c. Volkssouveränität.- d. Souveränität Gottes.- Zweites Kapitel.- Die Staatsidee Im Griechischen Altertum.- A. Gegensatz des griechischen Altertums zu dem der orientalischen Völker.- B. Staatslehre der Sophisten.- C. Sokratische Staatslehre.- D. Staatslehre des Platon.- E. Platon’s Rechtsstaat in den „Nomoi“.- F. Aristotelische Staatslehre.- G. Die Regierungsformen nach Aristoteles.- H. Die Teilung der Staatsmacht nach Aristoteles.- I. Die griechische Staatsidee.- 1. Der absolutistische Charakter des Staates.- 2. Ableitung des Rechts aus dem Staat.- 3. Der Staat als natürlicher Organismus.- 4. Gegensatz zur orientalischen Auffassung.- 5. Geltung des Rechts.- K. Griechische Weltanschauung (Schule des Epikur und der Stoa).- L. Schule des Epikur.- M. Schule Zeno’s.- N. Die Persönlichkeit in der griechischen Anschauung 36 O. Römische Auffassung des Staates als einer Machtserscheinung.- Drittes Kapitel.- Die Staatslehre Des Mittelalters.- A. Bedeutung der Ueberhandnahme des Christentums für die Staatslehre.- B. Beziehung des Staates zur Kirche.- C. Auffassung dieses Verhältnisses bei Augustin.- D. Suprematie des Staates (des Kaisers) oder der Kirche (des Papstes).- E. Staatslehre des Thomas von Aquino.- F. Die tatsächliche Stellung des Papstes und des Kaisers.- G. Dantee’s Staatslehre: Kirche und Staat gleichberechtigte Mächte.- H. Weiterer Kampf um die Selbständigkeit des Staates und der Kirche.- I. Staat und Kirche im Naturrecht (Marsilius von Padua).- K. Die Volkssouveränität.- L. Uebergang der mittelalterlichen Staatslehre zur absoluten Monarchie.- Viertes kapitel.- Die staatslehre nach der renaissance.- A. Konzentration der Gewalt (Macchiavelli).- B. Bedeutung der Schriften Macchiavelli’s.- C. Erklärung der Macchiavellistischen Politik.- D. Der Staat als Machtserscheinung (Bodin).- E. Grundlage der Souveränität.- F. Inhalt der Souveränität.- G. Die „Monarchomachen”.- H. Begründung der Lehre von der Volkssouveränität (Althusius).- I. Zweck des Staates (Staatsromane).- Fünftes Kapitel.- Der einfluss des naturrechtes auf die staatslehre.- A. Entwicklung des Naturrechts.- B. Das Naturrecht nach de Groot.- C. Das Naturrecht nach Hobbes.- D. Staatsabsolutismus des H obbes.- E. Spinoza’s Staatslehre.- F. Bedeutung des Naturrechts.- a. Loslösung des Rechtes von der Theologie.- b. Die Grundlage des Rechts.- c. Höchste Rechtsgewalt.- G. Inhalt der naturrechtlichen Normen. (Locke).- H. Staatslehre von Pufendorf und Thomasius.- I. Staatslehre von Christian Wolff.- K. Erweiterung des Staatszweckes.- Sechstes Kapitel.- Theokratie Und Volkssouveränität Im 17en Und 18en Jahrhundert.- A. Wiederaufleben der Theokratie.- B. Einschränkung des Absolutismus.- C. Französische Theokratie (Bossuet, Fénelon).- D. Theokratie in England, Deutschland und den Niederlanden.- E. Persönliche Gewalt.- F. Volksregierung (Milton).- G. Rousseau’s Staatslehre.- H. Praktische Garantie der Volksfreiheiten.- Siebentes Kapitel.- Die Lehre Von Der Trennung Der Gewalten.- A. Locke’s Trennung der Gewalten.- B. Trias politico, Montesquieu’s.- C. Grundlage der Trias.- D. Arten der Trias.- E. Verhältnis zwischen Gesetzgebender und Ausführender Gewalt.- F. Beherrschung des Staatsrechts durch die Trias.- G. Verbreitung der Trias.- H. Die Trias als politisches Prinzip.- I. Richterliche Gewalt in der Trias.- K. Terminologie.- Achtes kapitel.- Das konstitutionelle system.- A. Volksvertretung und ministerielle Verantwortlichkeit.- B. Geschriebenes konstitutionelles Recht.- C. Die französischen Verfassungen (iygi-1799).- D. Bedeutung der französischen Revolution.- E. Restauration.- F. Konstitutionelle Monarchie.- G. Ministerielle Verantwortlichkeit.- H. Königliche Gewalt.- I. Konstitutionelle Monarchie als Regierungsform (Constant de Rebecqué).- K. Zwei-Kammer-System.- L. Selbständigkeit der Exekutive.- M. Die Reaktion.- Neuntes Kapitel.- Die Historische Schule.- A. Die Kontra-revolutionäre (Burke, Müller, von Gentz).- B. Die historische Rechtsschule.- C. Kritik an den Staats- und rechtshistorischen Schulen.- D. Rechtsbildung nach der historischen Schule.- E. Verbindlichkeit des Rechtes.- Zehntes Kapitel.- Die Theokratische Schule.- A. de Bonald.- B. de Maistre.- C. Geschriebenes und ungeschriebenes Recht.- D. Von Haller.- E. Protestantische Bekämpfung der Prinzipien der französischen Revolution (Stahl, Groen van Prinsterer).- F. Antirevolutionäre Staatslehre.- G. Kritik an der antirevolutionären Staatslehre.- H. Die Lehre von der Rechtssouveränität.- I. Wiederaufleben der Lehre von der Gottessouveränität.- Elftes Kapitel.- Der Staatszweck.- A. Der Zweck als Merkmal.- B. Der Zweck nach dem Naturrecht.- C. Der Zweck in der Staatslehre Kants.- D. Kants Rechtslehre.- E. Kants Staatslehre.- F. Kants Rechtsstaat.- G. Der Rechtsstaat bei anderen.- H. Die Manchesterschule.- I. Revision der Kantischen Lehre (Ahrens).- K. Der Rechtsstaat Stahls.- L. Der heutige Staatszweck.- Zwölftes Kapitel.- Gesellschaft Und Staat.- A. Die primäre Bedeutung der Gemeinschaft.- B. Andere gesellschaftliche Verbindungen.- C. Geschichte der Gesellschaftslehre in der Staatslehre (von Mohl).- D. Oekonomische Grundlage der Gemeinschaften.- E. Intellektuelle Grundlage der Gemeinschaften.- F. Entwicklung und Auslese in der Lehre von der Gesellschaft.- G. Religion als Grundlage.- H. Der Sozialismus.