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Das geänderte Tarifrecht sicher umsetzen
Nach langen Verhandlungen wurden die Eingruppierungsregeln des noch 'jungen' Tarifvertrags für den Sozial- und Erziehungsdienst weiter reformiert. Die Änderungen betreffen jedoch nicht alle Mitarbeiter gleichermaßen, so dass - anders als bei der Neueinführung - keine einheitlichen Überleitungsregeln vereinbart wurden.
Das neue und alte Recht zu kennen, ist deshalb für Personalabteilungen und Arbeitnehmervertretungen gleichermaßen wichtig. Das Praxis-Handbuch Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst bietet einen aktualisierten Gesamteinstieg in alle Regelungen des TV SuE:
Annett Gamisch, Diplom-Betriebswirtin (BA) für öffentliche Wirtschaft; Trainerausbildung; langjährige Erfahrung in der Eingruppierung und Stellenbeschreibung für den öffentlichen und kirchlichen Dienst; Geschäftsführerin des Instituts für PersonalWirtschaft (IPW) GmbH in Fulda, das den öffentlichen und kirchlichen Dienst schult und personalwirtschaftlich berät.
Thomas Mohr, Ass. jur., Studium der Rechtswissenschaft mit Schwerpunkt Öffentliches Recht, Referent für Tarifrecht des Instituts für Personalwirtschaft (IPW) GmbH in Fulda, Berater in Eingruppierungsfragen und in der Erstellung von Stellenbeschreibungen und Stellenbewertungen für den öffentlichen und kirchlichen Dienst.
Achim Richter M.A. M.A., +, war Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Rechtsanwalt, Berater und Trainer im Arbeits- und Tarifrecht des öffentlichen und kirchlichen Dienstes.
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08.07.2016
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