Die Bestimmungen des Westfälischen Friedens im Hinblick auf Konfessionen und die Reichsverfassung
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
06.02.2013
Verlag
GRINSeitenzahl
15 (Printausgabe)
Dateigröße
140 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656368083
Er sollte eine äußerst unruhige Phase in der Geschichte des Reiches, die mit Luthers Thesenanschlag 1517 begonnen hatte, beenden. Die von Luther in Bewegung gesetzte Reformation sorgte für Auseinandersetzungen zwischen Staaten, Landständen und ihren Fürsten und zwischen Reichsstädten und dem Kaiser. Die Reformation wurde zu einer politischen Bewegung, deren Parteien immer stärker in Konflikt zueinander gerieten. 1531 bildeten die evangelischen Reichsstände den Schmalkaldischen Bund und traten damit in offene Opposition zum Kaiser. Dies führte 1546/7 zum sogenannten Schmalkaldischen Krieg in Süd- und Mitteldeutschland, den der Kaiser für sich entscheiden konnte.
Mit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 hatte man versucht, die zwischen den Konfessionen herrschenden Spannungen in den Griff zu bekommen. Dies war nicht gelungen.
Aber in der Zeit von 1555 bis zum Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges 1618 spitzte sich die Lage weiter zu. Der Protestantismus verbreitete sich immer mehr und spaltete sich selbst wiederum in Lutheraner und Calvinisten. Der Katholizismus reagierte darauf mit der Gegenreformation. Während dieser Entwicklungen schafften es die Landesherren unbehelligt vom Reich ihre Territorialherrschaft zu festigen. Die lutherische Auffassung der Landesfürsten als weltliche Obrigkeit stützte ihre Position.
Die zunehmenden Spannungen zwischen den Konfessionsparteien entluden sich im Dreißigjährigen Krieg.
Mit dem Westfälischen Frieden sollte 1648 eine Regelung getroffen werden, die einerseits akzeptiert und eingehalten wurde und andererseits dafür sorgte, dass die Ordnung im Reich wieder hergestellt wurde und das Leben normal weitergehen konnte.
Die in Münster und Osnabrück ausgehandelten Teilverträge sollten die Konfessionsstreitigkeiten im Reich beenden und das Verhältnis der Stände zum Reich und zum Kaiser festlegen. Damit waren Veränderungen in der Verfassung des Reiches verbunden. Er wurde und wird deshalb auch als Grundgesetz bzw. Verfassung des Reiches bezeichnet.
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