Qualifizierte Belehrung als Voraussetzung der Vernehmung des Ermittlungsrichters bei Zeugnisverweigerung nach § 252 StPO
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
15.01.2018
Verlag
GRINSeitenzahl
35 (Printausgabe)
Dateigröße
526 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783668611832
52 I Nr 1-3 genannten Personen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens als Zeuge vernimmt, diese vor ihrer Aussage auch qualifiziert darüber belehren muss. Konkret darüber, dass der Inhalt der Aussage, die sie nun tätigt, auch im Falle eines künftig eintretenden Sinneswandels ihrerseits hinsichtlich ihrer Aussagebereitschaft durch Einvernahme des Ermittlungsrichters als Zeugen vom Hörensagen in die Hauptverhandlung eingeführt werden kann.
52 I Nr. 1-3 verleiht einem bestimmten Kreis von Personen ein Zeugnisverweigerungsrecht. Das heißt, dass Angehörige dieses Personenkreises nicht nur berechtigt sind, auf bestimmte Fragen nicht zu antworten, wie dies bei einem Auskunftsverweigerungsrecht - z.B. nach
55 - der Fall wäre, sondern auch, das Zeugnis gänzlich zu verweigern.
252 eröffnet ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, von einer einmal getroffenen Entscheidung folgenlos wieder abzurücken.
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