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In Australien sind Gerichte (courts) und spezialisierte Verwaltungseinrichtungen (tribunals) des Bundes und der Bundesstaaten zuständig, arbeitsrechtliche Konflikte beizulegen. Die Autorin erläutert und analysiert aus deutscher Perspektive diese Institutionenvielfalt und das daraus entstehende Streitbeilegungssystem im Rechtsvergleich. Nach einer Einführung in die Geschichte und Rechtsquellen des australischen Arbeitsrechts stellt sie die wichtigsten australischen Institutionen den deutschen gegenüber. Ihre Analyse der Verfahren vor der Fair Work Commission (tribunal des Bundes) und dem Federal Court of Australia (Bundesgericht) verdeutlicht die funktionale Trennung von Regelungs- und Rechtsstreit. Die Ausführungen gewähren Einblick in die Grundzüge der Verfahren und den Instanzenzug.
Christina Meyer studierte Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians- Universität München. Nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung war sie promotionsbegleitend als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) in München tätig.
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13.11.2020
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