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Andreas Bergmann

Andreas Bergmann  ist Professor für Sportmanagement und Entrepreneurship an der Euro-FH. Er absolvierte sein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Regensburg mit Auslandsaufenthalten in den USA, Kanada, China und Australien, bevor er im Bereich Sportmanagement an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Oestrich-Winkel promovierte.

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§§ 652-661a Produktbild: §§ 652-661a Band 2 Neu

§§ 652-661a

Die Neubearbeitung der Staudinger-Kommentierungen zum Maklervertrag und dem Recht der Auslobung setzt besondere Akzente auf die zuletzt ergangenen Rechtsakte und Rechtsänderungen. Im Bereich der Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen und entgeltlichen Finanzierungshilfen ist das Umsetzungsgesetz zur Verbraucherkreditrichtlinie hervorzuheben. Daneben blickt die Kommentierung auf die Neuregelungen der GewO zu Darlehensvermittlern und nicht zuletzt auf die Crowdlending-VO. Die 2020 in Kraft getretenen Vorschriften über die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäusern (§§ 656a–656d BGB) waren im Zuge der letzten Neubearbeitung gerade eingeführt worden. Die Neubearbeitung 2026 nutzt das knapp fünfjährige Bestehen der einschlägigen Vorschriften zu einer umfassenden Einordnung und Bewertung, insbesondere mit Blick auf die dazu ergangene 

Rechtsprechung und publizierte Literatur.

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