Der „Kindhäuser/Hilgendorf“
ist das Standardwerk zum StGB für Studium, Referendariat und erste Berufsjahre. Die vorzügliche Kombination aus Kommentar und Lehrbuch überzeugt mit einer konzentrierten und verständlichen Darstellung zu einem erschwinglichen Preis. Seine besonderen Vorteile:
Schnelles Erfassen, Wiederholen und Beantworten der Fallfrage wie die Durchdringung des Stoffs im Rahmen eines „kommentarmäßigen“ Begründungszusammenhangs
Aufbau- und Prüfschemata erleichtern den Zugang zu dogmatisch schwierigen Problemfällen
Beispiele und Kurzfälle helfen bei Einordnung und Subsumtion des konkreten Sachverhalts
Die 9. Auflage
berücksichtigt am Ende der 19. Legislatur alle wichtigen, prüfungsrelevanten Neuerungen durch:
Das Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten (neu
126a), Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern (neu
176e) und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (neu
192a)
Die Erweiterung der Nachstellung in
238 um die Erfassung des Cyberstalkings und erweiterter Schutz gegen Zwangsprostitution in
232a
Der neue Tatbestand der Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet in
127 StGB
Das Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche
Das Gesetzespaket zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
Neue Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings
Das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität
Das Gesetz zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln
Modernisierung des Schriftenbegriffs in
11 Abs. 3 zum Inhaltsbegriff und Folgeänderungen in zahlreichen weiteren Tatbeständen
Neuer Straftatbestand der Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen in
184k, sowie erweiterter Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen von Verstorbenen in
201a
Neuregelung der Informationspflichten bei einem Schwangerschaftsabbruch
UK
Urs Kindhäuser
Urs Kindhäuser ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Bonn und dort Geschäftsführender Direktor des Instituts für Strafrecht. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der analytischen Rechtsphilosophie, der strafrechtlichen Zurechnungslehre, des Wirtschafts- und Umweltstrafrechts sowie des Bussgeldrechts der EU. Er wurde an der Universität Freiburg promoviert (1979) und habilitiert (1987) und ist in Peru Honorarprofessor der Universitäten Piura und San Martin (Lima) sowie Ehrendoktor der Universitäten Huánuco und Chimbote.
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