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Thomas Bernhard

Thomas Bernhard ist als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main tätig. Er hat am Institut für Rechtswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz zu einer medien- und kartellrechtlichen Thematik promoviert.

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Medienintermediäre und Auffindbarkeitsdiskriminierungen

Medienintermediäre und Auffindbarkeitsdiskriminierungen

Kernanliegen dieses Werkes ist es, Rechtsanwender bei einer kohärenten Anwendung des am 7. November 2020 in Kraft getretenen medienrechtlichen Diskriminierungsverbots in
94 des Medienstaatsvertrags innerhalb der Gesamtrechtsordnung zu unterstützen. Hierzu wird das Verhältnis zwischen
94 Medienstaatsvertrag zu den Vorschriften der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle des deutschen und europäischen Rechts untersucht. Im Zentrum der Betrachtung steht die Frage, ob und inwieweit zwischen diesen Regelungen Potenziale für Normkonflikte oder aber für gegenseitige Ergänzungen bei der Erreichung ihrer Regelungsziele bestehen. Nach einer einleitenden Vorstellung der Begrifflichkeiten „Medienintermediäre und Auffindbarkeitsdiskriminierungen“ sowie ihrer publizistischen Relevanz als Regelungsgegenstand des
94 Medienstaatsvertrag, werden hierzu die rechtlich-inhaltlichen Vorgaben des medienrechtlichen Diskriminierungsverbots und des kartellrechtlichen Missbrauchsregimes vergleichend gegenübergestellt, konkrete Ergänzungs- und Konfliktpotenziale identifiziert und schließlich ein Vorschlag für eine konfliktfreie Anwendung und Auslegung des
94 Medienstaatsvertrag entwickelt.
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