Die öffentliche Wasserversorgung im römischen Recht.
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74,90 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
22.07.1998
Abbildungen
mit Abbildungen
Verlag
Duncker & HumblotSeitenzahl
314
Maße (L/B/H)
23,3/15,7/1,8 cm
Gewicht
481 g
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-428-09162-1
Der Geschichte des stadtrömischen Wasserleitungsbaus folgt die Darstellung personeller und finanzieller Zuständigkeit des Staates. Als Teil öffentlicher Fürsorge wurde die Wasserversorgung nur angesehenen Magistraten übertragen und von Augustus seiner Oberaufsicht unterstellt. Einem Überblick über Zwangsmaßnahmen (z.B. Enteignung, Legalservitute) folgen Vorschriften über Schutz und Unterhaltung der Anlagen mit spätantiker Regelungsdichte und härteren Strafen. Auf private Wasserkonzessionen, die in der Republik selten, seit der Kaiserzeit häufiger bewilligt wurden, bestand kein Anspruch; es waren stets Vergünstigungen. Unberechtigtes Anzapfen der Leitungen wurde mit Geldstrafe, in Ostrom sogar mit Einziehung des Grundstücks bestraft. Die Wasserqualität schützten religiöse und weltliche Verunreinigungsverbote. Parallelen bestehen z.B. im WHG, FStrG und den Wassergesetzen der Länder; nur die spätantiken Sanktionen und Haftungsregelungen bei rechtswidrigem Handeln eines Behördenmitglieds finden keine Entsprechung.
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