Neue Regelungen im Bereich der Gerichtsstände der ZPO.
-
- Deutsch ausgewählt
64,90 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
21.09.1998
Abbildungen
192 S.
Verlag
Duncker & HumblotSeitenzahl
192
Maße (B/H)
15,7/23,3 cm
Gewicht
270 g
Auflage
1
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-428-09176-8
Im Rahmen der Ausführungen zu § 32 a ZPO setzt sich Andrea Klug im Einzelnen mit den Vor- und Nachteilen der neuen Gerichtsstandsnorm auseinander und zeigt dabei unter anderem auf, daß in der neuen Regelung eine den Gerichtsbezirk überschreitende Gerichtskompetenz bewußt nicht vorgesehen ist. Bei der Behandlung des Anwendungsbereichs des § 29 b ZPO kommt die Verfasserin zu dem Ergebnis, daß die Vorschrift weit auszulegen und nicht auf schuldrechtliche Vertragsansprüche zu beschränken ist. Im Rahmen der Ausführungen zu § 29 a ZPO stellt sie heraus, daß die in der alten Fassung des § 29 a Abs. 1 ZPO systemwidrig geregelte sachliche Zuständigkeit in der geänderten Norm nicht mehr enthalten ist. Es wird deutlich, daß durch die erfolgte Wortlautänderung nunmehr auch sichergestellt ist, daß alle mit einem Miet- oder Pachtverhältnis zusammenhängenden Verfahren beim Amtsgericht verhandelt werden. Bei Räumungsklagen greift die neue Regelung des § 29 a ZPO nach Ansicht der Verfasserin nach wie vor ein und zwar auch in den Fällen, in denen das Bestehen eines Miet- oder Pachtverhältnisses zwischen den Parteien nicht in Betracht kommt.
Ein neues Kapitel für Ihre Bücher
Ein neues Kapitel für Ihre Bücher
Schenken Sie Ihren alten Schätzen ein zweites Leben und erhalten dafür eine Thalia Geschenkkarte.
Noch keine Bewertungen vorhanden
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kundinnen und Kunden durch Ihre Meinung.
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice