Produktbild: Die Bedeutung des gemeinschaftsrechtlichen Beihilfeverbotes für die Beteiligung der öffentlichen Hand an einer Kapitalgesellschaft.
Band 71

Die Bedeutung des gemeinschaftsrechtlichen Beihilfeverbotes für die Beteiligung der öffentlichen Hand an einer Kapitalgesellschaft.

74,90 €

inkl. gesetzl. MwSt., Versandkostenfrei


Beschreibung

Produktdetails

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

23.04.2001

Verlag

Duncker & Humblot

Seitenzahl

225

Maße (L/B/H)

23,3/15,9/1,2 cm

Gewicht

315 g

Auflage

1

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-428-10373-7

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Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

23.04.2001

Verlag

Duncker & Humblot

Seitenzahl

225

Maße (L/B/H)

23,3/15,9/1,2 cm

Gewicht

315 g

Auflage

1

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-428-10373-7

Herstelleradresse

Duncker & Humblot GmbH
Carl-Heinrich-Becker-Weg 9
12165 Berlin
Deutschland
Email: order@duncker-humblot.de
Url: www.duncker-humblot.de
Telephone: +49 30 79000613
Fax: +49 30 79000631

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  • Produktbild: Die Bedeutung des gemeinschaftsrechtlichen Beihilfeverbotes für die Beteiligung der öffentlichen Hand an einer Kapitalgesellschaft.
  • Inhaltsübersicht: A. Einführung - B. Bedeutung der gemeinschaftsrechtlichen Beihilfevorschriften: Verhältnis zu den übrigen Wettbewerbsbestimmungen - Verhältnis zu anderen Vertragsvorschriften - Auswirkungen der Art. 86 I EGV und Art. 295 EGV - Weitere Bestimmungen für die Gewährung von Beihilfen - C. Staatliche Kapitalbeteiligungen und das Beihilfeverbot des Art. 87 I EGV: Beihilfebegriff (allgemeine Definition staatliche Kapitalbeteiligung als Sonderform, Vergleich mit dem marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgeber, maßgebliche Vergleichskriterien für die Bewertung von Einzelfällen) - Staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen - Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige - Verfälschung des Wettbewerbs - Beeinträchtigung des innergemeinschaftlichen Handels - D. Ausnahmetatbestände des Art. 87 II, III EGV: Rechtfertigung der Beihilfe durch Art. 87 II EGV - Rechtfertigung der Beihilfe durch Art. 87 III EGV - E. Ausnahmetatbestand des Art. 86 II EGV: Bedeutung des Art. 86 II EGV für die Beihilfevorschriften - Mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraute oder als Finanzmonopol ausgestaltete Unternehmen - Rechtliche oder tatsächliche Verhinderung der Aufgabenerfüllung - Abwägung mit dem Gemeinschaftsinteresse - F. Kontrolle durch die Kommission und gerichtliche Überprüfung: Informationspflichten nach der Transparenzrichtlinie - Beihilfenkontrolle gemäß Art. 88 EGV - Gerichtliche Überprüfung - Rückabwicklung der Kapitalzuführung nach nationalem Recht - G. Gesamtergebnis - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis