Der verfassungsrechtliche Schutz der Familie und die Förderung der Kindererziehung im Rahmen des staatlichen Kinderleistungsausgleichs.
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- Deutsch ausgewählt
84,90 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
21.03.2002
Abbildungen
337 S.
Verlag
Duncker & HumblotSeitenzahl
337
Maße (L/B/H)
1,3/15,7/23,2 cm
Gewicht
460 g
Auflage
1
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-428-10640-0
Im ersten Kapitel analysiert Margit Tünnemann die rechtliche und wirtschaftliche Ausgangslage der Familien. Dabei zeigt sich, daß die Entscheidung für Kinder und für die Familie einen wesentlichen Einkommensverzicht und erhebliche Zusatzbelastungen bedeutet. Weder das Steuerrecht noch das Sozialrecht werden dem besonderen Zusammenwirken von erhöhtem Bedarf und geringerem Einkommen der Familien gerecht. Die Kindererziehung findet trotz ihres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wertes keine Anerkennung. Die Voraussetzungen eines Lebens mit Kindern und einer auf Familie und Beruf gerichteten Lebensplanung entsprechen nicht den Interessen der Familien.
Das zweite Kapitel handelt von den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Reformüberlegungen zum Kinderleistungsausgleich. Dabei bietet das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG den Ansatz für eine gerechtigkeitsorientierte Begründung und Gestaltung der Familienpolitik. Unter besonderer Berücksichtigung des leistungsrechtlichen Gehalts der Grundrechte bestimmt die Autorin den Inhalt des in Art. 6 Abs. 1 GG formulierten Verfassungsauftrags zum Schutz und zur Förderung der Familie und stellt diesen in den verfassungsrechtlichen, europarechtlichen und völkerrechtlichen Kontext.
Im dritten Kapitel werden die in Politik und Wissenschaft diskutierten und ins Werk gesetzten Modelle zur Reform des staatlichen Kinderleistungsausgleichs dargestellt und anhand des entfalteten verfassungsrechtlichen Maßstabes und der gesetzlichen Folgerungen des Familienschutzes gewürdigt. Schließlich unterbreitet die Autorin die Gestaltungsmerkmale eines staatlichen Kinderleistungsausgleichs, der dem Verfassungsauftrag zum Schutz und zur Förderung der Familie am ehesten entspricht.
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