Vom Volkseigentum zum Privateigentum
Art. 14 GG und subjektives Recht als Determinanten der industriellen Beziehungen im Einigungsprozeß
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Als Folge der deutschen Einigung sind in vielen Bereichen beispiellose Transformationsaufgaben zu bewältigen. Große Aufmerksamkeit haben bislang vor allem die Fragen der Grundstücks- und Unternehmens-Restitutionen gefunden. Dagegen sind die für sehr viele ehemalige DDR-Bürger wichtigeren Fragen, welche ihrer vermögenswerten Positionen in die Ordnung des vereinten Deutschland konvertibel waren und ob die Regelungen den Maßgaben von Art. 14 GG entsprechen, bislang vernachlässigt worden.
Der Verfasser untersucht vor diesem Hintergrund, ob »Volkseigentum«, betriebliche Fonds oder die Resultate der DDR-Sozialpolitik als Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinn oder jedenfalls subjektive vermögenswerte Rechte anzusehen sind und welche Wandlungen sie in den einzelnen Transformationsphasen bis zum Staats- und zum Einigungsvertrag erfuhren. Dabei liefert die Studie sowohl für den Praktiker wie den Rechtsdogmatiker interessante Ergebnisse und stellt darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag zur rechtsgeschichtlichen und -vergleichenden Einordnung der Einigung dar.
Der Verfasser ist Rechtsanwalt und Privatdozent an der Humboldt-Universität und auch mit den praktischen Aspekten der Fragestellung vertraut.
Der Verfasser untersucht vor diesem Hintergrund, ob »Volkseigentum«, betriebliche Fonds oder die Resultate der DDR-Sozialpolitik als Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinn oder jedenfalls subjektive vermögenswerte Rechte anzusehen sind und welche Wandlungen sie in den einzelnen Transformationsphasen bis zum Staats- und zum Einigungsvertrag erfuhren. Dabei liefert die Studie sowohl für den Praktiker wie den Rechtsdogmatiker interessante Ergebnisse und stellt darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag zur rechtsgeschichtlichen und -vergleichenden Einordnung der Einigung dar.
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