Kinderschutzklauseln zur Begrenzung der Zerrüttungsscheidung im Rechtskreis der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen DDR.
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49,90 €
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Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
19.08.1997
Verlag
Duncker & HumblotSeitenzahl
143
Maße (L/B/H)
23,3/15,7/1,1 cm
Gewicht
258 g
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-428-09167-6
1568 1. Fall BGB eine Kinderschutzklausel in Form einer Generalklausel. Seit der Wiedervereinigung Deutschlands beläuft sich die Zahl der minderjährigen Kinder aus geschiedenen Ehen auf ca. 140.000 pro Jahr. Trotz dieser hohen Anzahl von Scheidungskindern ist die Kinderschutzklausel des
1568 1. Fall BGB bislang in der zivilrechtlichen Praxis bedeutungslos geblieben. Obwohl die Familienrichter von Amts wegen verpflichtet sind,
1568 1. Fall BGB bei jeder Scheidung, durch die minderjährige Kinder betroffen sind, zu beachten, liegen derzeit erst fünf veröffentlichte Entscheidungen verschiedener OLG zu
1568 1. Fall BGB vor. Wegen der geringen Anzahl der ergangenen Entscheidungen greift der Verfasser auf die von der Rechtsprechung zu
55 II 2 EheG 38 und
48 III EheG 46 gebildeten Fallgruppen zurück, nimmt zu ihnen Stellung und prüft, inwieweit diese noch auf
1568 1. Fall BGB anwendbar sind. Anschließend wird die Berücksichtigung der Kindesinteressen bei der Ehescheidung im Recht der ehemaligen DDR untersucht und, soweit dies möglich ist, mit der Kinderschutzklausel des
1568 1. Fall BGB verglichen. Auf der Grundlage der hierdurch und durch die Fallgruppenbildung gewonnenen Ergebnisse erfolgt am Ende der Arbeit ein Vorschlag für eine Neuregelung der Kinderschutzklausel. Es empfiehlt sich,
1568 1. Fall BGB ersatzlos zu streichen und die Möglichkeit zur Aussetzung des Verfahrens zu erweitern. Dem
614 ZPO sollte die folgende Vorschrift in Form des
614a ZPO angegliedert werden: »Das Verfahren auf Scheidung muß das Gericht von Amts wegen aussetzen, wenn und solange der begründete Verdacht besteht, daß der Scheidungsausspruch zu einer schweren psychischen Belastung der minderjährigen Kinder führt.«
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