Signaturmissbrauch und Rechtsscheinhaftung. Diss. Univ. München 2006
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- Deutsch ausgewählt
84,90 €
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Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
24.09.2007
Verlag
Duncker & HumblotSeitenzahl
324
Maße (L/B/H)
23,5/15,6/1,7 cm
Gewicht
434 g
Auflage
1
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-428-12495-4
Über "Rechtsschein" ist seit dem ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts viel geschrieben worden. Daniel Schnell beabsichtigt nicht, eine neue Theorie hinzuzufügen. Ziel ist es vielmehr, die wild gewachsene Diskussion wieder mit den Zentralregelungen des Rechtsgeschäftsrechts in den
104 bis 185 BGB zu verzahnen. Der Begriff eines Rechtsscheins begegnet dort zwar nirgends. Der Sache nach wird die Anknüpfung abgestufter Rechtsfolgen an einen unrichtigen Schein verschiedener Inhalte dort jedoch grundlegend behandelt, vor allem in den
116 ff. BGB. Diese interessieren vorliegend in Verbindung mit den
171 I, 172 I BGB über Vollmachtskundgaben, welche als Rechtsschein nur anderen Inhalts als eine Willenserklärung gemäß
133, 157, 167 I BGB zu erfassen und fortzubilden sind. Der Rechtsschein ist denn nichts weiter als eine Kehrformulierung der Verneinung von positive wie negative Haftung hinderndem Mitverschulden des Geschäftsgegners nach
122 II BGB bei Unrichtigkeit des Scheins. Diese teils trivialen Gegebenheiten sind seit den Früharbeiten von v. Seeler, Wellspacher und Naendrup unter Sondertheorien wie Larenz' Geltungstheorie und Canaris' Vertrauenstheorie verschwunden, die punktuelle Korrekturziele innerhalb des allgemeinen Rechtsgeschäftsrechts in zu weitgehende Lehren kleideten und der Privatrechtsdogmatik damit keinen Gefallen getan haben.
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