Verhandlungen und Verjährung. Schriften zum Bürgerlichen Recht. Bd.371
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- Deutsch ausgewählt
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Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
03.04.2008
Verlag
Duncker & HumblotSeitenzahl
255
Maße (L/B/H)
23,4/15,9/1,3 cm
Gewicht
350 g
Auflage
1
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-428-12678-1
203 BGB.
Im ersten Kapitel der Arbeit werden grundsätzliche Fragen aufgeworfen: Was legitimiert die Hemmung bei Verhandlungen? Ist ein entsprechender Hemmungstatbestand in jedem Verjährungssystem gerechtfertigt? Da entsprechende Tatbestände schon vor der Reform partiell geregelt waren, werden umfassend die Vorgängernormen des
203 BGB durchleuchtet. Auch wird auf den Gedanken des Rechtsmissbrauches eingegangen, sofern sich die Parteien "in die Verjährung" verhandelten.
Im zweiten Kapitel steht die eigentliche Regelung des
203 BGB im Mittelpunkt der Darstellung. Eingangs wird das Gesetzgebungsverfahren mit seinen unterschiedlichen Regelungsentwürfen kritisch untersucht. Nachfolgend stehen praxisrelevante Themen zur Diskussion: Es geht um den sachlichen Anwendungsbereich der Norm, der Begriff der "Verhandlungen" wird näher konkretisiert, die Kriterien für den Beginn und das Ende aufgezeigt. Nachfolgend wird u. a. dargestellt, inwieweit einzelne Verhandlungsabschnitte zu einer Gesamthemmung zusammengefasst werden können, welche Auswirkungen das Zusammentreffen der Hemmung mit anderen Neubeginn- und Hemmungstatbeständen hat und inwieweit es speziellere Reglungen im BGB oder in den zivilrechtlichen Nebengesetzen zu
203 BGB gibt. Es stellt sich die Frage, ob
203 BGB als adäquate Nachfolgenorm der Hemmungstatbestände bei Verhandlungen, die zum 01.01.2002 aufgehoben wurden, anzusehen ist, und ob auf die damalige Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann. Inwieweit sind die Vorschriften der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre auf Verhandlungserklärungen anwendbar? Sind sie anfechtbar, ggf. sogar rückwirkend? Ist der Zugang erforderlich? Wie soll der Schutz des beschränkt Geschäftsfähigen gewährleistet werden? Sind bei der Stellvertretung Besonderheiten zu beachten? Stellung wird hierzu im letzten Abschnitt genommen. Zum Abschluss bleibt die Frage, ob
203 BGB vertraglichen Modifikationen zugänglich ist.
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