Eignung eines IFRS - Einzelabschlusses als Basis der Ausschüttungsbegrenzung
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Sprache:Deutsch
17,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
29.05.2008
Verlag
GRINSeitenzahl
20
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,2 cm
Gewicht
45 g
Auflage
2. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-638-94664-3
5 Abs. 1 EStG normierten Maßgeblichkeitsprinzips ¿ der Besteuerung aufgestellt werden. Eben die Tatsache, dass mit dem Einzelabschluss verschiedene Rechtsfolgen verknüpft sind, weckt Vorbehalte, ob ein nach IFRS erstellter Jahresabschluss, der in erster Linie dazu dienen soll, entscheidungsrelevante Informationen insb. für Investoren bereit zu stellen3, bspw. geeignet ist, als Basis für die Ausschüttung zu dienen.4 So wurde die Entscheidung des deutschen Gesetzgebers, keine durchweg befreienden IFRSEinzelabschlüsse zuzulassen, auch damit begründet, dass sich ein IFRS-Einzelabschluss gerade nicht als Grundlage für die Ausschüttungsbemessung eigne.5 Aus welchen Gründen sich ein nach den IFRS aufgestellter Einzelabschluss dafür tatsächlich nicht eignet und welche Reformvorschläge diesbezüglich existieren, gilt es auf den nächsten Seiten aufzuzeigen. Bei haftungsbeschränkten Unternehmen ist eine grundsätzliche Ausschüttungsbegrenzung nötig, da den Gläubigern von (haftungsbeschränkten) Kapitalgesellschaften lediglich das Un-ternehmensvermögen als Haftungsmasse zur Verfügung steht und jede Ausschüttung das im Unternehmen vorhandene Vermögen mindert. Da eine Ausschüttungsbegrenzung lediglich für haftungsbeschränkte Unternehmen von Bedeutung ist, finden sich die relevanten Vorschriften entsprechend in den gesellschaftsrechtlichen Normen. So normiert bspw.
58 AktG, dass lediglich der Bilanzgewinn an die Aktionäre ausgeschüttet werden darf.
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