Ist das Hausratsverfahren noch verfassungs- und zeitgemäß?
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Sprache:Deutsch
17,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
10.05.2008
Verlag
GRINSeitenzahl
44
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,4 cm
Gewicht
79 g
Auflage
5. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-638-94155-6
8 bis 10 HausratsVO geregelt. Der Richter verteilt Hausratsgegenstände, die beiden Ehegatten gemeinsam gehören, gerecht und zweckmäßig (
8 I HausratsVO) und teilt sie nach
8 III S. 1 HausratsVO einem der beiden Ehegatten als Alleineigentum zu. Der Richter kann laut
9 I, II S. 2 HausratsVO auch notwendige Gegenstände, die einem Ehegatten alleine gehören, dem anderen Ehegatten als Alleineigentum zuweisen, sofern dieser auf die Weiterbenutzung angewiesen ist und es dem Ehegatten, dem die Hausratsgegenstände gehören, zugemutet werden kann, sie dem anderen Ehepartner zu überlassen. Die HausratsVO gilt weiterhin, obwohl sich die Verhältnisse im Vergleich zu den 1940er Jahren verändert haben: Eine Mangelsituation besteht nicht mehr und heutzutage dürfte in den meisten Ehen der Hausrat einen beträchtlichen Wert haben. Daher ist die Frage zu stellen, ob die Hausratsverteilung nach der HausratsVO noch verfassungs- und zeitgemäß ist. Geprüft werden soll ein Verstoß der
8 und 9 HausratsVO gegen Art. 14 GG. Es wird wie folgt vorgegangen: Zuerst werden die für das Hausratsverfahren relevanten Bestimmungen der HausratsVO dargestellt und erläutert. Auf dieser Grundlage wird danach die forschungsleitende Frage durch eine Prüfung der
8 und 9 HausratsVO auf Verfassungsmäßigkeit beantwortet. Es schließt sich ein Fazit an.
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