Die Geschichte der Unmöglichkeitslehre - Die Unmöglichkeit im Wandel der Zeit
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- Taschenbuch ausgewählt
- eBook
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Sprache:Deutsch
42,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
03.08.2007
Verlag
GRINSeitenzahl
80
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,6 cm
Gewicht
129 g
Auflage
2. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-638-71176-0
306 BGB a.F. kein gültiges Rechtsgeschäft entstehen. Trat der gleiche Sachverhalt nach Vertragsabschluss ein, haftete der Schuldner nach
280, 325 BGB a.F. auf den Nichterfüllungsschaden, sofern er die Unmöglichkeit zu vertreten hatte; andernfalls wurde er von seiner Leistungsverpflichtung gem.
275 BGB a.F. frei, verlor aber auch den Anspruch auf die Gegenleistung (
323 BGB a.F.). Selbst dem Sprachgebrauch des Gesetzes in Bezug auf den Begriff der ¿Unmöglichkeit der Leistung¿ wurde - so von Wieacker - eine ¿latente Doppeldeutigkeit¿ und damit auch eine gewisse Widersprüchlichkeit zugeschrieben. Dies führte dazu, dass eine völlige Neuregelung dieses Bereichs der Leistungsstörungen, zeitweilig sogar die gänzliche Abschaffung des Begriffs der Unmöglichkeit gefordert wurde. Diese Forderungen haben letztendlich dazu geführt, dass im Rahmen des Schuldrechtmodernisierungsgesetzes die Lehre der Unmöglichkeit eine ganz neue Wendung erfuhr. Dabei spielte der Blick auf die Geschichte derselben keine unerhebliche Rolle: Warum wurde der Begriff der Unmöglichkeit überhaupt in das BGB eingeführt? Lagen diesen Bestimmungen nachvollziehbare rechtspolitische Entscheidungen zugrunde? Welche Sachverhalte hatte der Gesetzgeber im Auge, als er sich für den Begriff der Unmöglichkeit entschied und welche Rolle sollte diesem Tatbestand im System der Rechtsfolgen zukommen?
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