Ausweis und Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen
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Sprache:Deutsch
18,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
04.07.2007
Verlag
GRINSeitenzahl
28
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,3 cm
Gewicht
56 g
Auflage
2. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-638-64001-5
242 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, "für den Schluß eines jeden Geschäftjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluß ... aufzustellen". Dabei sollen nach
246 Abs. 1 HGB sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten aufgeführt werden (Vollständigkeitsgebot), wobei Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite verrechnet werden dürfen (Verrechnungsverbot).Die Aktivseite der Bilanz, die auch die Kapitalverwendung darstellt, besteht aus Anlage- und Umlaufvermögen.Unter dem Anlagevermögen sind gem.
247 Abs. 2 nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, während das Umlaufvermögen, als der eigentliche Gewinnträger, die Gegenstände ausweist, die nur kurzfristig dem Unternehmen dienen und am Bilanzstichtag dazu bestimmt sind verbraucht, veräußert oder einmalig genutzt zu werden.Das Anlagevermögen gliedert sich nach
266 HGB in folgende wichtige Positionen:I Immaterielle VermögensgegenständeII SachanlagenIII FinanzanlagenIm folgenden wird das Umlaufvermögen nicht weiter betrachtet, da im weiteren nur die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens maßgebend für diese Arbeit sind.In dieser Arbeit soll dargestellt werden, wie immaterielle Vermögensgegenstände mit Schwerpunkt auf den derivativen Geschäfts- oder Firmenwert nach HGB ausgewiesen und bewertet werden müssen.An manchen Stellen, besonders bei der Betrachtung des Geschäfts- oder Firmenwertes wird ein Vergleich zur Steuerbilanz gemacht
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