Die verpflichtende Zeitbewertung bestimmter Finanzinstrumente nach dem Referentenentwurf eines BilMoG Darstellung von Parallelen zur Rechnungslegung nach IFRS und kritische Würdigung
-
- Taschenbuch ausgewählt
- eBook
-
Sprache:Deutsch
18,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
11.11.2008
Verlag
GRINSeitenzahl
44
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,4 cm
Gewicht
79 g
Auflage
2. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-640-20483-0
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität des Saarlandes (Institut für Wirtschaftsprüfung (IWP)), 67 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfes eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts soll den Unternehmen - bei gleichzeitiger Erhaltung der Grundprinzipien der handelsrechtlichen Rechnungslegung - im Vergleich zu den IFRS eine gleichwertige, aber einfachere und kostengünstigere Alternative geboten werden. Eine der wesentlichsten Änderungen stellt die Neufassung des 253 Abs. 1 HGB-E dar, wonach zu Handelszwecken erworbene Finanzinstrumente verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Diese Regelung führt nicht nur zu einer konzeptionellen Neuausrichtung handelsrechtlicher Wertbegriffe, sondern auch zu einem Bruch mit einigen der grundlegendsten GoB. Ausgehend von der geltenden Rechtslage werden die geplanten Neuregelungen des RefE BilMoG zur Zeitwertbilanzierung zu Handelszwecken erworbener Finanzinstrumente dargestellt und die wichtigsten Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur Rechnungslegung nach IFRS herausgearbeitet. Schließlich erfolgt, insb. vor dem Hintergrund der Neuinterpretation handelsrechtlicher GoB und der Einwirkung der IFRS-Normen auf das BilMoG, eine kritische Würdigung der Neuregelungen.
Ein neues Kapitel für Ihre Bücher
Ein neues Kapitel für Ihre Bücher
Schenken Sie Ihren alten Schätzen ein zweites Leben: Einfach Barcode scannen, Versandetikett ausdrucken, Bücher verschicken und Thalia Geschenkkarte erhalten.
Jetzt verkaufenKundinnen und Kunden meinen
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kund*innen durch Ihre Meinung
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice