Spielen und Konflikte ums Spielen in den Zürcher Richtbüchern zwischen 1446 und 1475
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- Taschenbuch ausgewählt
- eBook
-
Sprache:Deutsch
52,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
11.11.2008
Verlag
GRINSeitenzahl
160
Maße (L/B/H)
21/14,8/1,2 cm
Gewicht
241 g
Auflage
2. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-640-20563-9
Lizentiatsarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Kulturwissenschaften - Europa, Note: 5 (von 6), Universität Zürich (Philosophische Fakultät I ), Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Lizentiatsarbeit sollen das Spielen und Konflikte ums Spielen in den Zürcher Richtbüchern von 1446 bis 1475 untersucht werden. Hier scheint mir zuerst einmal eine Definition von Spielkonflikt notwendig. Darunter verstehe ich einen Rechtsfall, zu dem sämtliche Klagen, Gegen- und Nebenklagen sowie Nachgänge gezählt werden, die alle auf die gleiche Streitursache innerhalb einer Spielsituation zurückzuführen sind. Das gilt auch, wenn sich Nichtspieler einschalteten, indem sie zum Beispiel in ein Spiel dreinredeten oder zwischen zwei Parteien schlichten wollten, wodurch erst der eigentliche Rechtsstreit entstand. Natürlich gibt es auch Konflikte, die sich lediglich aus einer Klage oder ¿ wenn eine obrigkeitliche Spielverordnung missachtet wurde ¿ aus einem Nachgang ergaben. Vereinzelt sind in den Zürcher Rechtsfällen auch nur fragmentarische Zeugenaussagen aufgezeichnet. Sofern diese ebenfalls auf einen Streit zwischen Personen oder auf einen Konflikt mit der Obrigkeit hinweisen, werden sie ebenfalls als Spielkonflikt eingestuft. Die zeitliche Eingrenzung ergibt sich daraus, dass zu dem Zeitpunkt, als ich mit dieser Arbeit begann, die Jahrgänge 1450 bis 1470 der Zürcher Steuer- und Richtbücher sowie Eingewinnerverzeichnisse im Rahmen des Nationalfondprojektes von Herrn Professor Gilomen Soziale Beziehungen im Alltag einer spätmittelalterlichen Stadt ¿ Zürich im 15. Jahrhundert bereits transkribiert und in Form einer Projektdatenbank zur prosopographischen Recherche im Internet aufgeschaltet worden waren. Zwar waren die Jahre 1471-1475 noch nicht in die Datenbank integriert, aber schon transkribiert worden; speziell den Richtbüchern der Jahre 1446-1449 habe ich mich selber angenommen, was schliesslich den oben gewählten Zeitrahmen erklärt.
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