Anwaltsgebühren in Ehe- und Familiensachen
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- Deutsch ausgewählt
42,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
10.12.2010
Verlag
Deutscher Anwaltverlag GmSeitenzahl
336
Maße (L/B/H)
21,1/14,9/2 cm
Gewicht
436 g
Auflage
3. Auflage.
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-8240-1056-1
Völlig neu ist
15a RVG zur Gebührenanrechnung. Beachten Sie bspw. bei der Geschäftsgebühr, was alles unter die Aufzählung nach VV 2300 fällt – Trennungs- und/oder Scheidungsfolgenvereinbarungen oder auch außergerichtliche Tätigkeit. Ferner gibt es nun den neuen
15a RVG zur Gebührenanrechnung. Und ganz wichtig: bereits bei der Erstberatung müssen Sie über den Abschluss einer Gebührenvereinbarung nachdenken! Auch in der Rechtsprechung gab es fundamentale Umgestaltungen: der BGH hat in mehreren Entscheidungen Änderungen für die Kosten- und Vergütungsfestsetzung sowie die Abrechnung der Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe) herbeigeführt zahlreiche Entscheidungen der OLG haben sich im familienrechtlichen Beschwerdeverfahren auf die Einigungsgebühr nach dem Vergütungsverzeichnis ausgewirkt das BVerfG hat eine grundlegende Entscheidung zu Erfolgshonorar und Vergütungsvereinbarung getroffen. Durch die Konzentration auf das RVG für die Gebühren und das FamGKG für die Werte ist die anwaltliche Kostenrechnung viel übersichtlicher aber – vor allem auch in Verbindung mit dem neuen Verfahrensrecht – bestimmt nicht einfacher geworden. Die Fülle der gerichtlichen Entscheidungen zu den vielen Streitfragen bestätigt diese Einschätzung. Alle wichtigen Rechtsanwaltsgebühren und Gegenstandswerte im familiengerichtlichen Verfahren werden hier praxisnah und ausführlich erläutert. Zahlreiche Berechnungsbeispiele runden den hohen praktischen Nutzwert ab. Insbesondere sind enthalten: Alle Änderungen aufgrund des FamFG, die Sie kennen müssen. Dieses Werk macht es Ihnen leicht, denn Ingrid Groß gilt als versierte Expertin auf dem Gebiet des Gebührenrechts in Ehe- und Familiensachen; sie hat in dieses Werk über 25 Jahre Erfahrung als Dozentin für die Deutsche AnwaltAkademie einfließen lassen.
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