Der Maßstab der Verbrauchererwartung im Verbraucherschutzstrafrecht Diss. Univ. Freiburg i. Br. 2008
-
- Deutsch ausgewählt
44,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
09.03.2015
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden GmbHSeitenzahl
358
Maße (L/B/H)
21/14,8/2,2 cm
Gewicht
499 g
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-8255-0731-2
Zur Beurteilung von Werbeaussagen wird im Wettbewerbsrecht seit einiger Zeit auf das Leitbild des verständigen Durchschnittsverbrauchers abgestellt. Umstritten ist, ob und inwieweit dieses Leitbild auch für das Strafrecht gilt. Sind unverständige Verbraucher zukünftig vom Rechtsgüterschutz ausgeschlossen? Stellen Angaben wie "Hollywood-Lifting-Bad" aus "taufrischen Frischzellenextrakt", das im Blitztempo von nur zwölf Bädern wieder schlank, straff und jung formen soll, und zwar mit "100%iger Figurgarantie", für ein völlig wirkungsloses Produkt entgegen früherer höchstrichterlicher Rechtsprechung keinen Betrug gegenüber den Verbrauchern mehr dar, weil ein verständiger Verbraucher von derartig unglaubwürdigen Aussagen nicht irregeführt wird? Die Klärung dieser und anderer im Zusammenhang mit den Irreführungstatbeständen des Verbraucherschutzstrafrechts stehenden Fragen sind Gegenstand des Buches. Hierbei geht es nicht nur darum, den im Verbraucherschutzstrafrecht anzuwendenden Maßstab der Verbrauchererwartung herauszuarbeiten, sondern auch um die grundlegende Frage, welche Rechtsgüter von den Irreführungstatbeständen des Verbraucherschutzstrafrechts geschützt werden.
Ein neues Kapitel für Ihre Bücher
Ein neues Kapitel für Ihre Bücher
Schenken Sie Ihren alten Schätzen ein zweites Leben: Einfach Barcode scannen, Versandetikett ausdrucken, Bücher verschicken und Thalia Geschenkkarte erhalten.
Jetzt verkaufenKundinnen und Kunden meinen
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kund*innen durch Ihre Meinung
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice