Die Haftung des faktischen GmbH-Geschäftsführers
-
- Taschenbuch ausgewählt
- eBook
-
Sprache:Deutsch
17,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
08.01.2010
Verlag
GRINSeitenzahl
40
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,4 cm
Gewicht
73 g
Auflage
3. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-640-50492-3
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann als juristische Person nur durch ihre Organe handeln. Das GmbH-Gesetz sieht für die GmbH grundsätzlich zwei Organe vor, nämlich die Gesellschafterversammlung und den Geschäftsführer.Letzterer wird durch die Gesellschafter bestellt. Dies geschieht entweder durch den Gesellschaftsvertrag (
6 Abs. 3 S. 3 GmbHG) oder durch Beschluss der Gesellschafterversammlung (
46 Nr. 5 GmbHG). Der Geschäftsführer unterliegt dem Verhaltensmaßstab des
43 Abs. 1 GmbHG und haftet bei einer Pflichtverletzung gegenüber der Gesellschaft. Aber auch eine persönliche Haftung gegenüber Dritten ist möglich, z.B. nach
823 Abs. 2 BGB i.V.m.
64 GmbHG.
Es kann aber auch vorkommen, dass der Bestellvorgang nichtig ist, weil zum Beispiel bei der bestellten Person Eignungsvoraussetzungen des
6 Abs. 2 GmbHG fehlen, er die Geschäfte aber gleichwohl führt. Ebenso ist es denkbar, dass ein Gesellschafter oder Dritter, ohne jemals bestellt worden zu sein, die Geschäftsführung tatsächlich innehat. Der Grund für die Nichtbestellung kann vielfältig sein. Zu denken wäre hier zum Beispiel an jemanden bei dem zwingende Ausschlussgründe vorliegen, so dass formal eine andere Person zum Geschäftsführer bestellt wird, welcher Weisungen des Hintermanns ausgesetzt ist. Die beiden genannten Fälle, insbesondere die Umgehungskonstruktionen, sind in der Unternehmenspraxis weit verbreitet. Zu beachten ist hier aber auch, dass der Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern weisungsgebunden ist. Die Gesellschafter können somit weitgehenden Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen. Sie unterliegen dagegen aber keinem dem
43 Abs. 1, 2 GmbHG ähnlichen Verhaltens- und Haftungsmaßstab. Die Handlungsfreiheit der Gesellschafter und die Verantwortlichkeit fallen somit grundsätzlich auseinander.
Aufgrund dieser Aspekte ist zu untersuchen unter welchen genauen Voraussetzungen ein Gesellschafter oder Dritter als faktischer bzw. tatsächlicher Geschäftsführer anzusehen ist. Und des Weiteren ist zu fragen, welche Konsequenzen sich aus der Annahme eines faktischen Geschäftsführers ergeben.
Ein neues Kapitel für Ihre Bücher
Ein neues Kapitel für Ihre Bücher
Schenken Sie Ihren alten Schätzen ein zweites Leben: Einfach Barcode scannen, Versandetikett ausdrucken, Bücher verschicken und Thalia Geschenkkarte erhalten.
Jetzt verkaufenKundinnen und Kunden meinen
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kund*innen durch Ihre Meinung
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice