Fehlerhafte ausländische Schiedssprüche Rechtsbehelfe im Ursprungsstaat (local remedies), Aufhebung im Ursprungsstaat und inländisches Exequaturverfahren
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Sprache:Deutsch
17,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
04.03.2010
Verlag
GRINSeitenzahl
44
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,4 cm
Gewicht
79 g
Auflage
2. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-640-55269-6
1061 ZPO.
Erstens die Frage, wie das Verstreichenlassen von Rechtsmittelfristen im Ursprungsland bei der Erteilung des Exequatur in Deutschland zu beurteilen ist. Hier existiert eine, nicht zuletzt durch Wegfall des
1044 a.F. ZPO, uneinheitliche und interpretationsbedürftige Rspr. Hierbei soll zunächst zwischen bisheriger und jetziger Rechtslage, sowie aufgrund der unterschiedlichen Behandlung in der Rechtsprechung zwischen fristgebundenen und -ungebundenen Rechtsbehelfen unterschieden werden.
Zweitens den Fall, dass ein Schiedsspruch im Zeitpunkt der Beantragung des Exequatur im Vollstreckungsland von den Gerichten seines Ursprungslands bereits aufgehoben wurde.
Hier ist insbesondere der Anerkennungsversagungsgrund des des Art. V Abs. 1 e), welcher die Aufhebung am Schiedsort als Versagungsgrund qualifiziert, problematisch. Was zunächst selbstverständlich erscheint, führt dazu, dass diese Regelung ein "Einfallstor lokaler Aufhebungsstandards" bildet und ein "trojanisches Pferd im System der ansonsten in Art. V UNÜ abschließend geregelten Aufhebungsgründe" darstellt.
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