Zulässigkeit und Grenzen von Forschungs- und Entwicklungskooperationen im Kartellrecht
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Sprache:Deutsch
42,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
21.04.2010
Verlag
GRINSeitenzahl
72
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,6 cm
Gewicht
118 g
Auflage
3. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-640-59606-5
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Gemeinschaftliche Forschung und Entwicklung (F&E) der Unternehmen spielt im Wirtschaftsleben eine wichtige Rolle. Neben vordergründigen positiven Effekten für die wirtschaftliche Entwicklung birgt gemeinschaftliche F&E aber auch Risiken, die sich in Wettbewerbsbeschränkungen realisieren können. Im Rahmen der vorliegenden Bachelorarbeit wird analysiert, unter welchen Bedingungen eine F&E-Kooperation zu einer kartellrechtlich relevanten Wettbewerbsbeschränkung führen kann. Eine F&E-Kooperation wird nur in seltenen Fällen eines unmittelbaren Marktbezuges eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken können, oft kann allenfalls von einem Bewirken von Wettbewerbsbeschränkungen die Rede sein. Dabei spielen verschiedene Umstände innerhalb einer F&E-Kooperation sowie die Situation, in die sie eingebettet ist, die Rolle von moderierenden Variablen: Sie können wettbewerbliche Risiken einer F&E-Kooperation entweder abfangen oder im Gegenteil auf einen kartellrechtlich relevanten Grad verstärken. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt darin, diese Einflussfaktoren zu bestimmen, zu systematisieren und ihre wettbewerblichen Wirkungen aufzuzeichnen. Aus praktischer Sicht bedeutsame Fragen stellen sich im Hinblick auf Freistellungsmöglichkeiten einer kooperationsbedingten Wettbewerbsbeschränkung. Schwierigkeiten bei der Abwägung der Vor- und Nachteile einer F&E-Kooperation ergeben sich nicht nur aus der Tatsache, daß F&E-Ergebnisse schwer zu prognostizieren sind, sondern vor allem daraus, daß man gezwungen ist, unterschiedliche nicht quantifizierbare Größen in die Waagschalen der jeweiligen Entscheidung zu legen. Es handelt sich regelmäßig um eine Abwägung zwischen "Äpfeln und Birnen", die in einem anderen Rechtsgebiet schon für unmöglich erklärt worden ist. Es liegt auf der Hand, daß diese Abwägung nicht mit mathematischen Mitteln, sondern aufgrund bestimmter Wertmaßstäbe zu erfolgen hat. Eine Verordnung der Europäischen Kommission über F&E-Kooperationen enthält solche Wertmaßstäbe. Die Arbeit bemüht sich im zweiten Schwerpunkt, diese Wertentscheidungen aus dem Verordnungstext zu extrahieren.
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