Beschreibung
Produktdetails
Einband
Gebundene Ausgabe
Erscheinungsdatum
07.10.2014
Herausgeber
Dieter KugeleVerlag
ZAP VerlagSeitenzahl
488
Maße (L)
21,5 cm
Gewicht
754 g
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-89655-533-5
Durch die Föderalismusreform wurde die Gesetzgebungskompetenz des Bundes und der Länder hinsichtlich des jeweiligen Beamtenrechtes neu zugewiesen. Der Bund besitzt nun die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für alle grundlegenden Statusangelegenheiten der Beamten der Länder, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie der Richter in den Ländern
Darüber hinaus hat der Bund eine Modernisierung des Bundesbeamtenrechts durch das Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts vom 05. Februar 2009 angestoßen. Aufgrund dessen wurde das Bundesbeamtengesetz vollständig neu gefasst, sowie das Bundesbesoldungsgesetz und das Beamtenversorgungsgesetz wesentlich geändert.
Die vorliegende Kommentarreihe zum Beamtenrecht bietet dem Nutzer alle für die Arbeit in der Personalabteilung, der Anwaltskanzlei oder auch bei Gericht wichtigen Werke. Sie legt zudem in jeder Kommentierung übersichtlich die alte und neue Rechtslage dar, sodass der Nutzer sicher die Änderungen aufgrund der Föderalismusreform anwenden kann.
Top-aktuell: Es wurde bereits die neuste Rechtsprechung bis Juli 2010 berücksichtigt!
Besonders praktisch: Alle zitierten Entscheidungen und Gesetze sind zudem in einem besonderen Online-Zugang einfach und praktisch durchsuchbar!
Ein neues Kapitel für Ihre Bücher
Ein neues Kapitel für Ihre Bücher
Schenken Sie Ihren alten Schätzen ein zweites Leben: Einfach Barcode scannen, Versandetikett ausdrucken, Bücher verschicken und Thalia Geschenkkarte erhalten.
Jetzt verkaufenNoch keine Bewertungen vorhanden
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kundinnen und Kunden durch Ihre Meinung.
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice