Der Ausweis von Pensionsrückstellungen nach Handels- und Steuerrecht unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
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Sprache:Deutsch
42,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
23.11.2010
Verlag
GRINSeitenzahl
76
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,6 cm
Gewicht
124 g
Auflage
5. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-640-75854-8
6a EStG vorgeschriebene steuerliche Teilwertverfahren zu Ermittlung der Rückstellungen auch in die Handelsbilanz mit Übernommen. Seit der Einführung des BilMoG ist dies grds. nicht mehr zulässig. Es wird aber auch kein Verfahren vorgeschrieben. Es kommt ab der erstmaligen Anwendung des neuen Rechts zu erheblichen unterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz. Zukünftig wird der Zinssatz von der deutschen Bundesbank der zur Ermittlung des Barwertes notwendig ist bekannt gegeben. Ein statischer Wert wie im Teilwertverfahren ist damit nicht mehr möglich. Auch wurde der Begriff ¿Rückzahlungsbetrag¿ durch ¿Erfüllungsbetrag¿ im HGB ersetzt. Somit sind zukünftig Preis- und Kostensteigerungen sowie Fluktuationen bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen mit einzubeziehen. Dies ist ein in Kauf genommener Verstoß gegen das in den GoB enthaltenen Stichtagprinzip. Steuerrechtlich wird daran festgehalten. Es wird dadurch zu einer Erhöhung der handelsrechtlichen Pensionsrückstellungen kommen.Die erhöhte Belastung der Zuführung wird aber durch die Möglichkeit den Unterschiedsbetrag in 15 Jahren anzusammeln abgemildert. Bei dem Ausweis der Pensionsverpflichtungen besteht die größte Änderung. Her sieht der Gesetzgeber zukünftig eine in kaufgenommene Durchbrechung des Saldierungsverbotes vor. Der Bruttoausweises wurde aufgehoben es kommt zu einem Nettoausweis. Es darf Planvermögen, was dem Zugriff der Gläubiger entzogen wurde (z. B. durch CTA¿s) mit den Pensionsrückstellungen Saldiert ausgewiesen werden. Insgesamt ergeben sich durch die Umstellung vom alten auf das neue Recht erhebliche bilanzpolitische Spielräume durch die verschiedenen Methoden der Bewertung und des Ausweises. Diese werden nicht nur stichtagsbezogen sein, sondern sich über die Folgejahre ziehen.
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