Produktbild: Kassenaerztliche Vereinigungen und Aerztekammern im Europaeischen Kartellrecht
Band 5127

Kassenaerztliche Vereinigungen und Aerztekammern im Europaeischen Kartellrecht Die aerztlichen Selbstverwaltungskoerperschaften als verbotene Kartelle auf dem Markt fuer ambulante aerztliche Leistungen?

71,80 €

inkl. gesetzl. MwSt., Versandkostenfrei


Beschreibung

Produktdetails

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

13.01.2011

Verlag

Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften

Seitenzahl

270

Maße (L/B/H)

21/14,8/1,5 cm

Gewicht

354 g

Auflage

1. Auflage

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-631-61384-9

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Taschenbuch

Erscheinungsdatum

13.01.2011

Verlag

Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften

Seitenzahl

270

Maße (L/B/H)

21/14,8/1,5 cm

Gewicht

354 g

Auflage

1. Auflage

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-631-61384-9

EU-Ansprechpartner

Zeitfracht Medien GmbH
Ferdinand-Jühlke-Straße 7|99095|Erfurt|DE
produktsicherheit@zeitfracht.de

Herstelleradresse

Peter Lang
Avenue du Théâtre 7|1005|Lausanne|CH
orders@peterlang.com

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  • Produktbild: Kassenaerztliche Vereinigungen und Aerztekammern im Europaeischen Kartellrecht
  • Inhalt: Ärztliche Berufstätigkeit und Leistungserbringung im deutschen Gesundheitsmarkt – Rolle der ärztlichen und vertragsärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften für die ärztliche Leistungserbringung – Markt- und Wettbewerbssituation auf dem Markt für ambulante ärztliche Leistungen – Verhältnis des europäischen Kartellrechts zum nationalen Sozial- und Gesundheitsrecht – Kartellrechtlich relevante Verhaltenskoordinationen durch Kammern und Kassenärztliche Vereinigungen – Die Anwendung des europäischen Kartellverbots auf ausgewählte Tätigkeiten der Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und der Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung – Berufsrechtliche Werbebeschränkungen – Analogempfehlungen der Bundesärztekammer (BÄK) – Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses – Festsetzungen von Punktwerten im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gemäß
    87 Abs. 2 SGB V durch den Bewertungsausschuss.