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Das Reichsgesetz betreffend die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften Kommentar

179,95 €

inkl. gesetzl. MwSt., Versandkostenfrei


Beschreibung

Produktdetails

Einband

Gebundene Ausgabe

Erscheinungsdatum

01.04.1899

Abbildungen

1 b/w tbl.

Herausgeber

Ludolf Parisius + weitere

Verlag

De Gruyter

Seitenzahl

601

Maße (L/B/H)

23,6/16/3,9 cm

Gewicht

1001 g

Auflage

3. vermehrte und umgearbeitete Auflage. Reprint 2018

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-11-115887-7

Beschreibung

Produktdetails

Einband

Gebundene Ausgabe

Erscheinungsdatum

01.04.1899

Abbildungen

1 b/w tbl.

Herausgeber

Verlag

De Gruyter

Seitenzahl

601

Maße (L/B/H)

23,6/16/3,9 cm

Gewicht

1001 g

Auflage

3. vermehrte und umgearbeitete Auflage. Reprint 2018

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-11-115887-7

Herstelleradresse

Walter de Gruyter
Genthiner Straße 13
10785 Berlin
DE

Email: GPSR Kontakt

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  • Vorwort -- Inhaltsoerzeichniß -- Abkürzungen -- Berichtigungen und Ergänzungen -- Einleitung -- Erster Theil. Gesetz, betreffend die Erwerbs- und Wirthschaftsgenoffeuschaften. Kam 1. Mai 1889 -- Gesetz, betreffend die Erwerbs-und Wirtschaftsgenossenschaften. -- Erster Abschnitt. Errichtung der Genossenschaft (

    1-16) -- Zweiter Abschnitt. Rechtsverhältnisse der Genossenschaft und der Genossen (

    17-23) -- Dritter Abschnitt. Vertretung und Geschäftsführung (

    24-52) -- Vierter Abschnitt. Revision (

    53-64) -- Fünfter Abschnitt. Ausscheiden einzelner Genossen (

    65-77) -- Sechster Abschnitt. Auslösung und Nichtigkeit der Genossenschaft (

    73-97) -- Siebenter Abschnitt. Konkursverfahren und Haftpflicht der Genossen (

    98-118) -- Achter Abschnitt. Besondere Bestimmungen (

    119-145) -- Neunter Abschnitt. Strafbestimmungen (

    146-154) -- Zehnter Abschnitt. Schlußbestimmungen (

    156-161) -- Übergangsbestimmungen -- Gesetz, betreffend den Geschäftsbetrieb der Konsumanstalten vom 12. August 1896 -- Zweiter Theil. Bekanntmachung, betreffend die Führung des Genossenschaftsregisters und die Anmeldungen zu demselben. Vom 11. Juli 1889 -- I. Allgemeine Bestimmungen -- II. Die Eintragungen in das Genossenschaftsregister -- III. Die Eintragungen in die Kiste der Genossen -- Der Reichskanzler -- Dritter Theil. Bekanntmachungen der Zentralbehörden der Kundesstaaten nach
    161 [171] Absatz II des Gesetzes des 1. Mai 1889 -- Sachregister -- Einleitung -- Bekanntmachung