Produktbild: Das Reichsgesetz betreffend die Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften.Vom 1. Mai 1889

Das Reichsgesetz betreffend die Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften.Vom 1. Mai 1889 Kommentar zum praktischen Gebrauch für Juristen und Genossenschaften

159,95 €

inkl. gesetzl. MwSt., Versandkostenfrei


Beschreibung

Produktdetails

Einband

Gebundene Ausgabe

Erscheinungsdatum

01.04.1890

Herausgeber

Ludolf Parisius + weitere

Verlag

De Gruyter

Seitenzahl

523

Maße (L/B/H)

23,6/16/3,4 cm

Gewicht

750 g

Auflage

Erste und zweite Ausgabe. Reprint 2018

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-11-126642-8

Beschreibung

Produktdetails

Einband

Gebundene Ausgabe

Erscheinungsdatum

01.04.1890

Herausgeber

Verlag

De Gruyter

Seitenzahl

523

Maße (L/B/H)

23,6/16/3,4 cm

Gewicht

750 g

Auflage

Erste und zweite Ausgabe. Reprint 2018

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-11-126642-8

Herstelleradresse

Walter de Gruyter
Genthiner Straße 13
10785 Berlin
DE

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  • Frontmatter -- Vorwort -- Abkürzungen -- Inhalt -- Einleitung/I. Zur Geschichte der deutschen Genossenschaftsbewegung -- II. Die einzelnen Arten der Erwerbs und Genossenschaftsbewegung -- III. Zur Geschichte des Genossenschaftsgesetzes -- IV. Der Begriff der Genossenschaft und die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes vom 1. Mai 1889 -- Erster Theil. Gesetz, betreffend die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften. Vom 1. Mai 1889 -- Erster Abschnitt. Errichtung der Genossenschaft -- Zweiter Abschnitt. Rechtsverhältnisse der Genossenschaft und der Genossen -- Dritter Abschnitt. Vertretung und Geschäftsführung -- Vierter Abschnitt. Revision -- Fünfter Abschnitt. Ausscheiden einzelner Genossen -- Sechster Abschnitt. Auflösung und Liquidation -- Siebenter Abschnitt. Konkursverfahren und Haftpflicht der Genossen. Vorbemerkung -- Achter Abschnitt. Besondere Bestimmungen -- Neunter Abschnitt. Strafbestimmungen. Vorbemerkung -- Zehnter Abschnitt. Schluß- und Aebergangsbestimmungen -- Zweiter Theil. Bekanntmachung, betreffend die Führung des Genossenschaftsregisters und die Anmeldungen zu demselben. Vom 11. Juli 1889 -- Bekanntmachung, betreffend die Führung des Genossenschaftsregisters und die Anmeldungen zu demselben -- Liste der Genosten -- Dritter Theil. Bekanntmachungen der Zentralbehörden der Bundesstaaten nach
    171 Absatz II des Gesetzes vom 1. Mai 1889 -- Vorbemerkung -- I. Brentzen -- II. Bayern -- III. Königreich Sachsen -- IV. Württemberg -- V. Baden -- VI. Hessen -- VII. Mecklenburg-Schwerin -- VIII. Sachsen-Weimar -- IX. Mecklenburg-Strelitz -- X. Oldenburg -- XI. Braunschweig -- XII. Sachsen-Meiningen -- XIII. Sachsen-Altenburg -- XIV Sachsen Coburg-Gotha -- XV. Anhalt -- XVI. Schwarzburg-Sondershausen -- XVII. Schwarzburg-Rudolstadt -- XVIII. Waldeck -- XIX. Reuß ältere Linie -- XX. Reuß jüngere Linie -- XXI. Schaumburg-Lippe -- XXII. Fürstenthum Lippe. -- XXIII. Lübeck -- XXIV. Bremen -- XXV. Hamburg -- XVI. Elsaß-Lothringen -- Nachtrag. Berichtigungen. Ergänzungen. Druck-und Schreibfehler -- Sachregister -- Backmatter