Das Zahlungsdienstegesetz Diplomarbeit
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Sprache:Deutsch
44,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
17.01.2012
Verlag
GRINSeitenzahl
104
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,8 cm
Gewicht
163 g
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-656-10314-1
Diplomarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: Sehr gut, Universität Salzburg (Fachbereich Privatrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Am 01.11.2009 ist das Zahlungsdienstegesetz (kurz: ZaDiG), welches aufgrund der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie 2007/64&EG erlassen wurde, in Kraft getreten. Durch die Zahlungsdiensterichtlinie bzw. durch das ZaDiG soll ein europaweit einheitlicher rechtlicher Rahmen für Zahlungsdienste geschaffen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Zahlungssysteme gewährleistet werden. Die neuen Bestimmungen bringen im Vergleich zur alten Rechtslage einige Neuerungen mit sich, wie beispielsweise klarere Entgeltvereinbarungen, andere Entgeltänderungsmöglichkeiten, günstigere Kündigungsbestimmungen, die Schaffung einer Rügeobliegenheit bei Missbrauch oder fehlerhaften Zahlungsdurchführung, die Schaffung von klaren Ausführungsfristen für Überweisungen, kürzere Überweisungsfristen, günstigere Wertstellungsvorschriften, Änderungen der Haftungsregelungen bei Missbräuchen und Verlängerungen der Widerspruchsfristen. Das ZaDiG umfasst alle innerstaatlichen und grenzüberschreitenden relevanten Zahlungsdienste, wie etwa Barein- und Barauszahlungen auf bzw. von Zahlungskonten, die Führung von Zahlungskonten, Zahlungen mit Kredit- und Bankomatkarten, Lastschriften, Überweisungen, Daueraufträge, Kreditkartenzahlungen, etc. Es regelt die Rechte und Pflichten bei der Erbringung von Zahlungsdiensten, wie Informationspflichten, Zahlscheingebühren, Bestimmungen über die Änderungen von Rahmenverträgen und Kündigungen sowie die Ausführung von Zahlungsvorgängen. Ebenso behandelt es Haftungsbestimmungen für bspw. nicht autorisierte Zahlungsvorgänge, Bankomatkartenmissbrauch und für fehlerhafte Ausführung von Zahlungsvorgängen.
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