Regelungsmöglichkeiten zur Miethöhe in langfristigen Gewerberaummietverträgen
-
- Taschenbuch ausgewählt
- eBook
-
Sprache:Deutsch
15,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
14.02.2012
Verlag
GRINSeitenzahl
20
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,2 cm
Gewicht
45 g
Auflage
2. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-656-12830-4
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, einseitig bedruckt, Note: -, -, Sprache: Deutsch, Abstract: Der in jedem Mietvertrag aus wirtschaftlicher Sicht zentrale Regelungsgegenstand ist die Vereinbarung der Miethöhe. Zudem ist die Entrichtung der Miete an den Vermieter nach 535 Abs.2 BGB rechtliche Hauptleistungspflicht des Mieters.Anders als im Bereich des Wohnraummietrechts, in dem eine relativ starre Preisbindung existiert, sind die Parteien eines Gewerbemietvertrages frei in der Bestimmung der Höhe der zu zahlenden Miete. Eine Grenze ist hier lediglich durch die Vorschrift des 138 BGB gesetzt, welche von den Parteien beachtet werden muss; darüber hinaus sind sie frei in der Vereinbarung der Miethöhe. Die vereinbarte Miete muss in einem Gewerberaummietvertrag nicht zwingend in einem konkreten Geldbetrag benannt werden. Sie muss nicht ausdrücklich bestimmt werden; es reicht aus, wenn sie bestimmbar ist.Die vielfältigen Möglichkeiten bei der einvernehmlichen Festlegung der Miethöhe in Grundzügen aufzuzeigen, ist Anliegen dieses Aufsatzes.
Ein neues Kapitel für Ihre Bücher
Ein neues Kapitel für Ihre Bücher
Schenken Sie Ihren alten Schätzen ein zweites Leben: Einfach Barcode scannen, Versandetikett ausdrucken, Bücher verschicken und Thalia Geschenkkarte erhalten.
Jetzt verkaufenNoch keine Bewertungen vorhanden
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kundinnen und Kunden durch Ihre Meinung.
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice