
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Wesen und geschichtliche Entwicklung des Intertemporalen Privatrechts
Grundzüge der Dynamik von Gesetzen in der österreichischen Rechtsordnung
Das gesetzliche Fundament des Intertemporalen Privatrechts in der österreichischen Rechtsordnung - eine Analyse von 5 ABGB
Allgemeines zum Aufbau eines differenzierten Systems rechtssatzförmiger intertemporaler Kollisionsnormen und ausgewählte Beispiele
Die authentische Interpretation (8 ABGB)
Aspekte des Vertrauensschutzes bei einer Rechtsprechungsänderung.
Das Intertemporale Privatrecht
Übergangsfragen bei Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen im Privatrecht
Buch (Taschenbuch)
53,50 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Details
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
11.11.1999
Verlag
Verlag ÖsterreichSeitenzahl
407
Maße (L)
23 cm
Erstmals werden umfassend die praktischen Probleme analysiert, die sich bei Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen im Privatrecht ergeben.Neben einer Analyse der für die zeitlichen Aspekte von Gesetzen maßgeblichen Bestimmungen (Art 49 Abs 1 B-VG:
3, 5, 8 und 9 ABGB) wird der kollisionsrechtliche Charakter des Intertemporalen Privatrechts dargelegt. Das Handbuch erörtert die meisten Bereiche des Privatrechts (Deliktsrecht, Sachenrecht, Erbrecht, Familienrecht, etc.). Von besonderer praktischer Relevanz ist die erstmalige systematische Darstellung des Intertemporalen Mietrechts. Weiters wird der Frage nachgegangen, wie bei einer Rechtsprechungsänderung das Vertrauen derer geschützt werden kann, die auf die bisherige, oft jahrzehntelang gefestigte Rechtsprechung vertraut haben.
3, 5, 8 und 9 ABGB) wird der kollisionsrechtliche Charakter des Intertemporalen Privatrechts dargelegt. Das Handbuch erörtert die meisten Bereiche des Privatrechts (Deliktsrecht, Sachenrecht, Erbrecht, Familienrecht, etc.). Von besonderer praktischer Relevanz ist die erstmalige systematische Darstellung des Intertemporalen Mietrechts. Weiters wird der Frage nachgegangen, wie bei einer Rechtsprechungsänderung das Vertrauen derer geschützt werden kann, die auf die bisherige, oft jahrzehntelang gefestigte Rechtsprechung vertraut haben.
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