Wann ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber in einem formnichtig befristeten Arbeitsverhältnis unwirksam? Auslegung des § 16 Satz 2 TzBfG
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Sprache:Deutsch
17,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
11.05.2012
Verlag
GRINSeitenzahl
44
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,4 cm
Gewicht
79 g
Auflage
4. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-656-18749-3
16 Satz 2 TzBfG gekündigt werden konnte oder ob
16 Satz 2 TzBfG durch die von den Parteien getroffene Vereinbarung abbedungen oder beschränkt wurde . Haben die Parteien eines gemäß
14 TzBfG befristeten Arbeitsverhältnisses keine Vereinbarung über eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit i. S. d.
15 Abs. 3 TzBfG getroffen, so ist der Arbeitnehmer auch bei Unwirksamkeit der Befristung vor dem Ausspruch einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber für die Dauer der beabsichtigten Befristung geschützt . Etwas anderes gilt, wenn die Befristung allein wegen fehlender bzw. mangelnder Schriftform gemäß
14 Abs. 4 TzBfG unwirksam ist. In diesem Fall können nach
16 Satz 2 TzBfG beide Vertragsparteien unabhängig von einer Vereinbarung nach
15 Abs. 3 TzBfG zu einem vor dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses dieses ordentlich kündigen . Die Arbeit befasst sich neben der Frage, ob sich der Arbeitgeber überhaupt zu Lasten des Arbeitnehmers auf die Unwirksamkeit der Befristungsabrede berufen kann, schwerpunktmäßig mit der in diesem Zusammenhang stehenden Auslegung des
16 Satz 2 TzBfG. Ferner wird die Frage zu klären sein wird, ob
16 Satz 2 TzBfG durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag beschränkt oder abbedungen werden kann und welche Kündigungsmöglichkeiten insbesondere dem Arbeitgeber verbleiben.
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