• Produktbild: Gutachtenkolloquium 13
  • Produktbild: Gutachtenkolloquium 13
Band 13

Gutachtenkolloquium 13 Neuregelungen nach Inkrafttreten des SGB VII. Neue Beurteilungskriterien zur BK 2108 Begutachtung nach Fußverletzungen/Besondere Gutachtenfälle/Der sachverständige Arzt

Aus der Reihe Gutachtenkolloquium

79,99 €

inkl. gesetzl. MwSt., Versandkostenfrei


Beschreibung

Produktdetails

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

19.08.1998

Abbildungen

XIV, 355 S. 89 Abb.

Herausgeber

Günther Hierholzer + weitere

Verlag

Springer Berlin

Seitenzahl

355

Maße (L/B/H)

23,5/15,5/2,1 cm

Gewicht

569 g

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-540-64521-4

Beschreibung

Produktdetails

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

19.08.1998

Abbildungen

XIV, 355 S. 89 Abb.

Herausgeber

Verlag

Springer Berlin

Seitenzahl

355

Maße (L/B/H)

23,5/15,5/2,1 cm

Gewicht

569 g

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-540-64521-4

Herstelleradresse

Springer-Verlag GmbH
Tiergartenstr. 17
69121 Heidelberg
DE

Email: ProductSafety@springernature.com

Ein neues Kapitel für Ihre Bücher

Ein neues Kapitel für Ihre Bücher

Schenken Sie Ihren alten Schätzen ein zweites Leben und erhalten dafür eine Thalia Geschenkkarte.

Jetzt verkaufen
Jetzt verkaufen

Noch keine Bewertungen vorhanden

Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel

Helfen Sie anderen Kundinnen und Kunden durch Ihre Meinung.

Kundinnen und Kunden meinen

Bewertungen (0)

Weitere Artikel finden Sie in

  • Produktbild: Gutachtenkolloquium 13
  • Produktbild: Gutachtenkolloquium 13
  • I Auswirkungen und Neuregelungen nach Inkrafttreten des SGB VII.- Überblick.- Ärztliche Begutachtung — Praktische Erfahrungen.- Sozialdatenschutz bei Behandlung, Untersuchung und Begutachtung.- Die spezielle Problematik aus § 26 Abs. 5 SGB VII.- Die spezielle Problematik der Pflege — § 44 SGB VII.- Diskussion.- II Fortschreibung der Beurteilungskriterien zur BK 2108.- Degenerative Wirbelsäulenerkrankungen — Volks- und Berufskrankheit: Pathomorphologische Grundlagen.- Objektive Messung der Höhe lumbaler Bandscheiben aus seitlichen Röntgenübersichtsaufnahmen.- Objektivierung des Bandscheibenschadens bei der BK 2108 — Stellungnahme des ärztlichen Gutachters.- Diskussion.- Expositionsermittlung und -bewertung.- Rechtsprechungsüberblick über Entscheidungen zur BK 2108.- Beurteilungskriterien aus juristischer Sicht unter Berücksichtigung des § 9 Abs. 3 SGB VII.- Fortschreibung der Beurteilungskriterien zur BK 2108 aus ärztlicher Sicht.- Die bandscheibenbedingten BK 2108–2110 — Messung der Funktionsbeeinträchtigung.- Bedeutung des subjektiven Beschwerdebildes.- Ergebnisse der Begutachtung zur BK 2108 bei Pflegekräften.- Begutachtungsergebnisse der Arbeitsgruppe Kassel.- Diskussion.- III Begutachtung nach Fußverletzungen.- Funktionelle Anatomie des Fußes.- Systematik der Fußverletzung.- Begutachtung nach Fußverletzungen.- Berufliche Wiedereingliederung nach Fußverletzung.- Diskussion.- IV Besondere Gutachtenfälle.- Bedeutung des beschwerdefreien Intervalls bei der Prüfung einer BK 2102 unter Berücksichtigung konkurrierender Ursachen.- Bewertung der arbeitstechnischen Voraussetzungen für die Anerkennung einer BK 2102.- Problematik der Anerkennung von Folgen eines epiduralen Hämatoms nach willkürlicher Kraftanstrengung.- Problematik bei derEinschätzung einer MdE nach Riß des vorderen Kreuzbandes bei noch nicht erwerbsfähigen Jugendlichen.- Problematik der Beendigung von Rehabilitationsmaßnahmen bei schweren unfallabhängigen Dauerzuständen und konkurrierenden Begleiterkrankungen.- Problematik von nicht diagnostizierten anlagebedingten Veränderungen.- Konkurrierende Kausalität bei einer aseptischen Hüftkopfnekrose 2 Jahre nach Bagatellunfall.- Bedeutung des kongenitalen Os odontoideum als Faktor einer konkurrierenden Kausalität bei atlantoaxialer Instabilität.- TeilV Der sachverständige Arzt - Geschichtlich gewachsene Verantwortung und Einflüsse des modernen Rechtsstaates.- Einzelfragen zum Auswahlvorschlag von Gutachtern (§ 200 Abs. 2 SGB VII).- Aufklärung aus chirurgischer Sicht einschließlich Dokumentation.- Wie begegnet der Chirurg den forensischen Gefahren?.- Der unfallchirurgische Sachverständige.