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Band 67

Amtshilfe in auswärtigen Angelegenheiten

49,95 €

inkl. gesetzl. MwSt., Versandkostenfrei


Beschreibung

Produktdetails

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

14.03.2012

Verlag

Springer Berlin

Seitenzahl

196

Maße (L/B/H)

23,5/15,5/1,2 cm

Gewicht

330 g

Auflage

Softcover reprint of the original 1st edition 1975

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-642-45464-6

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Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

14.03.2012

Verlag

Springer Berlin

Seitenzahl

196

Maße (L/B/H)

23,5/15,5/1,2 cm

Gewicht

330 g

Auflage

Softcover reprint of the original 1st edition 1975

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-642-45464-6

Herstelleradresse

Springer-Verlag GmbH
Tiergartenstr. 17
69121 Heidelberg
DE

Email: ProductSafety@springernature.com

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  • 1. Einleitung.- 1. Aufgabenstellung.- 2. Beispielsfälle.-
    2. Die auswärtige Gewalt der Bundesrepublik Deutschland.- A. Begriffliche Abgrenzungen.- 1. Außenpolitik und »interne« Außenpolitik.- 2. Auswärtige Angelegenheiten.- 3. Pflege der auswärtigen Beziehungen.- 4. Abschluß völkerrechtlicher Verträge.- 5. Auswärtige Gewalt.- B. Die Verteilung der auswärtigen Gewalt.- I. Die Abgrenzung der auswärtigen Vertragskompetenz von Bund und Ländern.- 1. Generelle Kompetenzvermutung zugunsten des Bundes.- 2. Einschränkungen der Bundeszuständigkeit.- 3. Konkurrierende Vertragskompetenz der Länder aus Art. 32 Abs. 3 GG.- 4. Art. 59 Abs. 2 GG enthält keine Kompetenzregelung für das Bund-Länder-Verhältnis.- 5. Zuständigkeit zum Abschluß von Verwaltungsabkommen.- II. Die Zuständigkeit zur Pflege der nicht-vertraglichen Außenbeziehungen.- 1. Gegenstand der nicht-vertraglichen Auslandsbeziehungen.- 2. »Nachbarschaftliche« Länderkontakte zum Ausland.- 3. Außenpolitische Organisationen.- 4. Gemeindepartnerschaften.- III. »Interne« Außenpolitik.- IV. Zusammenfassung.- V. Ausblick.-
    3. Die Unterstützungspflicht.- 1. Grundsätzliche Vereinbarkeit mit dem System des Grundgesetzes.- 2. Notwendigkeit der Unterstützung des Bundes bei der Wahrnehmung der auswärtigen Angelegenheiten.- Arten und Bereiche der Unterstützung.- I. Begriff der »Unterstützung«.- II. Unterstützung durch Handeln.- 1. Ausführung völkerrechtlicher Verträge des Bundes.- 2. Beachtung der allgemeinen Regeln des Völkerrechts.- 3. Erfüllung außenpolitischer Verpflichtungen des Bundes.- 4. Berücksichtigung der auswärtigen Belange bei innerstaatlichen Maßnahmen.- 5. Rangordnung der möglichen Handlungspflichten.- a) Zulässigkeit außenpolitischer Motive bei innerstaatlichen Maßnahmen.- b) Beschränkung auf Ermessensentscheidungen.- c) Auswärtige Belange als polizeiliches Schutzgut?.- d) Keine Erweiterung der Eingriffsermächtigungen.- 6. Unmittelbare Mitwirkung bei der Pflege der Außenbeziehungen.- a) Beschränkung auf die nicht-vertragliche Pflege der Außenbeziehungen.- b) Keine Übertragung auswärtiger Kompetenzen (Delegation).- c) Zulässigkeit eines außenpolitischen Mandats.- 7. Keine Handlungspflichten im Bereich der »internen« Außenpolitik.- 8. Außenpolitische Rücksichtnahme im Fiskalbereich?.- III. Unterstützung durch Unterlassen.- 1. Beschränkung auf Ermessensentscheidungen.- 2. Zulässigkeit außenpolitischer Motive.- 3. Unterlassen absichtlicher Störung der Außenbeziehungen.- a) Mißbräuchliche Rechtsausübung.- b) Kompetenz als Befugnis und Recht.- 4. Verbot eigener Länderaußenpolitik.- 5. Zurückhaltung bei der Erörterung außenpolitischer Themen.- IV. Zusammenfassung und Ausblick.-
    4. Rechtsgrundlagen der Unterstützungspflicht.- I. Vorbemerkungen.- 1. Von der Unterstützungspflicht berührte Verfassungsgrundsätze.- 2. Folgen unbegrenzter Unterstützungspflicht.- 3. Folgen der Verweigerung jeglicher Unterstützung.- II. Die Amtshilfe nach geltendem Verfassungsrecht.- 1. Entstehungsgeschichte.- 2. Geltungsgrund der Amtshilfepflicht.- 3. Geltungsbereich der Amtshilfepflicht.- 4. Begriff der Amtshilfe, Abgrenzung zu Rechtshilfe.- 5. Abgrenzung zu anderen Arten der Unterstützung.- a) Unterstützung innerhalb eines Weisungsverhältnisses.- b) Unterstützung innerhalb des »eigentlichen« Aufgabenbereichs.- c) Hilfeleistung über den Einzelfall hinaus.- d) Unterstützungsakte mit Außenwirkung.- 6. Voraussetzungen der Amtshilfeleistung.- a) Behördeneigenschaft.- b) Ersuchen.- c) Zuständigkeit.- d) Bedürfnis.- 7. Umfang und Grenzen der Amtshilfeleistung.- a) Zwingende Ablehnungsgründe.- b) Mögliche Ablehnungsgründe.- c) Prüfungsrecht der ersuchten Behörde.- 8. Verteilung der Verantwortung.- 9. Rechtsmittel gegen Verweigerung von Amtshilfe.- 10. Amtshilfe grundsätzlich auch zur Wahrnehmung auswärtiger Angelegenheiten.- III. Rechtsgrundlagen der Unterstützungsmaßnahmen im einzelnen.- 1. Pflicht zur Amtshilfe besteht nur in wenigen Fällen.- 2. Der Grundsatz des »Nicht-Stören-Dürfens«.- a) Die selbständige Reichsaufsicht.- b) Die selbständige Bundesaufsicht.- 3. Das verfassungsrechtliche Prinzip der »Bundestreue«.- 4. Bundestreue als Rechtsgrund der Unterstützung durch Unterlassen.- 5. Bundestreue als Rechtsgrund der Unterstützung durch Handeln.- a) Ausführung völkerrechtlicher Verträge.- b) Innerstaatliche Handlungen zur Unterstützung der nicht-vertraglichen Pflege der Außenbeziehungen.- c) Handlungspflicht, wenn Untätigkeit die auswärtige Kompetenz verletzen würde.- d) Kein »automatisches« Eingreifen der Länder.- 6. Unmittelbare Mitwirkung bei der Pflege der Außenbeziehungen.- 7. Handlungsverpflichtung im Fiskalbereich.- IV. Zusammenfassung.-
    5. Übertragung bestimmter Amtshilfe-Grundsätze auf die Unterstützungspflicht aus Bundestreue.- 1. Die Bundesregierung als »ersuchende Behörde« ist Herrin des Verfahrens.- a) Entscheidung über das Eingreifen überhaupt.- b) Entscheidung über die Art der Unterstützung.- 2. Anwendung sonstiger Grundsätze.-
    6. Gibt es noch einen Primat des »Auswärtigen«?.- 1. Kein ausdrücklicher Vorrang in der Verfassung.- 2. Die Lehre vom Primat der Außenpolitik.- 3. Widerlegliche Vermutung für den Vorrang bedeutsamer außenpolitischer Vorhaben.- 4. Das Selbstverständnis des Staates.-
    7. Adressaten der Unterstützungspflicht.- I. Bereich der Länder.- 1. Einzelne Landesbehörden.- 2. Gemeinden.- a) Pflicht zu staatsfreundlichem Verhalten.- b) Bindung an das »Staatsinteresse«.- 3. Universitäten und Rundfunkanstalten.- a) Universitäten.- b) Rundfunkanstalten.- aa) Die Aufsicht über den Rundfunk.- bb) Sind auswärtige Belange Schranke der Programmfreiheit?.- II. Der Bundespräsident.- 1. Politisches Mitspracherecht?.- 2. Erfordernis der Gegenzeichnung.- 3. Bindung an Bundes- oder Staatstreue.- III. Der Bundesrat.- 1. Bundesrat als Organ des Bundes.- 2. Keine Einschränkung von Kontrollbefugnissen.- 3. Resolutionen.- a) Resolutionen des Bundestages und der Länderparlamente.- b) Resolutionen des Bundesrates.- IV. Privatpersonen.- 1. Keine unmittelbare Unterstützungspflicht.- 2. Mittelbare Sanktionen bei Beeinträchtigung der auswärtigen Belange.- 3. Parteien, Verbände, »Opposition«.- 4. Trennung von Amts- und Privatperson?.-
    8. Erzwingbarkeit der Unterstützung und gerichtliche Kontrolle.- I. Durchsetzung der Unterstützungspflicht.- 1. Verletzung einer Bundespflicht.- 2. Ermessen bezüglich der Durchsetzung.- 3. Bundeszwang, Bund-Länder-Streit, Organklage.- 4. Erzwingung von Amtshilfe.- II. Gerichtliche Kontrolle.- 1. Keine Bindung der Gerichte an die Beurteilung der außenpolitischen Lage durch die Bundesregierung.- 2. Beurteilungs- und Ermessensspielraum der Bundesregierung.-
    9. Ergebnis und Leitsätze.