• Produktbild: Die Verpflichtungen der Staaten aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte / The Obligations of States Arising from the Judgmen
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Band 112

Die Verpflichtungen der Staaten aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte / The Obligations of States Arising from the Judgmen

69,99 €

inkl. gesetzl. MwSt., Versandkostenfrei


Beschreibung

Produktdetails

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

24.02.2012

Verlag

Springer Berlin

Seitenzahl

392

Maße (L/B/H)

23,5/15,5/2,3 cm

Gewicht

640 g

Auflage

Softcover reprint of the original 1st ed. 1993

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-642-78456-9

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Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

24.02.2012

Verlag

Springer Berlin

Seitenzahl

392

Maße (L/B/H)

23,5/15,5/2,3 cm

Gewicht

640 g

Auflage

Softcover reprint of the original 1st ed. 1993

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-642-78456-9

Herstelleradresse

Springer-Verlag GmbH
Tiergartenstr. 17
69121 Heidelberg
DE

Email: ProductSafety@springernature.com

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  • Erster Teil: Die in der Konvention festgelegten Wirkungen der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.- 1. Kapitel: Analyse der travaux préparatoires und der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.- I. Überblick über die Regelungen der Europäischen Menschenrechtskonvention.- II. Analyse der travaux préparatoires zu den Art. 50–54 EMRK.- 1. Die Vorarbeiten der Europäischen Bewegung.- 2. Der Konventionsentwurf des Ausschusses für Rechtsund Verwaltungsfragen.- 3. Der Konventionsentwurf des Expertenkomitees.- 4. Der Entwurf der Hohen Beamten.- 5. Die Stellungnahme des Ausschusses für Rechtsund Verwaltungsfragen.- 6. Der Konventionsentwurf des Ministerkomitees.- 7. Ergebnis.- III. Darstellung der bisherigen Praxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.- IV. Vorläufige Ergebnisse und Gang der Untersuchung.- 2. Kapitel: Die Endgültigkeit der Urteile (Art. 52 EMRK).- 3. Kapitel: Die Bindungswirkung der Urteile (Art. 53 EMRK).- I. Die materielle Rechtskraft internationaler Urteile.- II. Die Rechtskraft der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.- 1. Der personelle Umfang der Rechtskraft.- 2. Der sachliche Umfang der Rechtskraft.- 3. Zeitliche Grenzen der Rechtskraft bei Änderung der Sach- oder Rechtslage.- Zweiter Teil: Die Bestimmung der völkerrechtlichen Verpflichtungen des betroffenen Staates aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.- 4. Kapitel: Die Bestimmung der Verpflichtungen nach allgemeinem Völkerrecht.- 5. Kapitel: Die Verpflichtung zur Beendigung der festgestellten Konventionsverletzung.- I. Dauerdelikte im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention.- 1. Weitergeltung eines für konventionswidrig erklärten Gesetzes bzw. Nichterlaß eines von der Konvention geforderten Gesetzes.- 2. Andauernde Inhaftierung unter Verstoß gegen Art. 5 EMRK.- 3. Andauernder Eingriff in das Privat- oder Familienleben unter Verstoß gegen Art. 8 EMRK.- 4. Andauernder Eingriff in das Eigentum unter Verstoß gegen Art. 1 des 1. ZP.- 5. Vollstreckung eines Urteils, das unter Anwendung einer konventionswidrigen materiellrechtlichen Norm (z. B. Bestrafung wegen homosexueller Beziehungen zwischen konsentierenden Erwachsenen) oder einer rückwirkenden Strafgesetzgebung ergangen ist.- 6. Vollstreckung eines Urteils, das auf Grund eines konventionswidrigen innerstaatlichen Verfahrens erlassen wurde (z. B. unter Verletzung der in Art. 6 EMRK vorgesehenen Verfahrensgarantien).- II. Geltung von Art. 50 EMRK für die Beendigungsverpflichtung.- 6. Kapitel: Die Verpflichtung zur Wiedergutmachung.- I. Einführung.- II. Die Praxis des Gerichtshofs im Rahmen von Art. 50 EMRK.- III. Konventionswidrige Verwaltungsakte.- IV. Konventionswidrige Gerichtsurteile.- 1. Die Wiederaufnahme von Gerichtsverfahren bei Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention in der Praxis der Europaratsstaaten.- a) Staaten, die spezielle Wiederaufnahmeverfahren eingeführt haben.- aa) Österreich.- bb) Luxemburg.- cc) Malta.- dd) Norwegen.- ee) Schweiz.- b) Staaten, in denen Wiederaufnahmeverfahren auf Grund allgemeiner Wiederaufnahmegründe durchgeführt wurden.- aa) Belgien.- bb) Bundesrepublik Deutschland.- cc) Österreich.- dd) Spanien.- 2. Einschätzung der bisherigen Wiederaufnahmepraxis.- V. Zur Befugnis des Gerichtshofs, Restitutionsverpflichtungen im Urteil verbindlich festzulegen.- 7. Kapitel: Verpflichtungen aus dem Urteil für die Zukunft.- I. Allgemeine Vorkehrungen gegen eine Wiederholung der festgestellten Konventionsverletzung (mit Ausnahme der Änderung von Rechtsnormen).- II. Verpflichtung zur Anpassung von konventionswidrigen Rechtsnormen.- 1. Allgemeines.- 2. Unterscheidung nach Fallgruppen.- a) Staatenbeschwerde (Art. 24 EMRK) mit abstrakter Prüfung innerstaatlicher Rechtsnormen.- b) Individualbeschwerdeverfahren (Art. 25 EMRK) mit rechtskräftiger Feststellung der Konventionswidrigkeit innerstaatlicher Rechtsnormen.- c) Individualbeschwerdeverfahren (Art. 25 EMRK), in denen sich die rechtskräftige Feststellung der Konventionsverletzung allein auf die angegriffenen Vollzugsmaßnahmen beschränkt, diese aber durch innerstaatliche Rechtsnormen unmittelbar determiniert werden.- aa) Problemstellung.- bb) Praxis des Ministerkomitees.- cc) Ergebnis.- d) Individualbeschwerdeverfahren (Art. 25 EMRK), in denen sich die rechtskräftige Feststellung der Konventionsverletzung allein auf die angegriffenen Vollzugsmaßnahmen beschränkt, die ihnen zugrundeliegenden nationalen Rechtsnormen das als konventionswidrig gerügte Verhalten erlauben, ohne es aber zwingend anzuordnen.- 3. Verpflichtung zur Aufhebung des konventionswidrigen Rechts und seiner Auswirkungen ex nunc oder ex tunc?.- 8. Kapitel: Die Verpflichtungen des betroffenen Staates aus Urteilen, die eine gerechte Entschädigung nach Art. 50 EMRK zusprechen.- 9. Kapitel: Der besondere Charakter der Urteile in Auslieferungsund Ausweisungsfällen.- 10. Kapitel: Abwehrmittel gegenüber der Verpflichtung zum Vollzug der Urteile des Europäischen Gerichtshofs.- Dritter Teil: Einwirkungen der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf die nationalen Rechtsordnungen.- 11. Kapitel: Wirkungen internationaler Urteile im innerstaatlichen Recht nach allgemeinem Völkerrecht und im Recht der Europäischen Gemeinschaften.- I. Allgemeines Völkerrecht.- II. Recht der Europäischen Gemeinschaften.- 12. Kapitel: Die Bedeutung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für innerstaatliche Behörden und Gerichte.- I. Einführung.- II. Die innerstaatlichen Entscheidungswirkungen der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.- 1. Der Meinungsstand im Schrifttum.- 2. Die Praxis innerstaatlicher Gerichte.- 3. Stellungnahme und Lösungsvorschlag.- 4. Konsequenzen der Geltung des Art. 53 EMRK für alle staatlichen Organe.- III. Die Auswirkungen der Verpflichtung zum Urteilsvollzug für innerstaatliche Behörden und Gerichte bei konventionswidrigen Rechtsnormen in der Praxis der Konventionsstaaten.- 1. Fälle einer rechtskräftigen Feststellung der Konventionswidrigkeit.- 2. Fälle, in denen sich die rechtskräftige Feststellung der Konventionswidrigkeit allein auf die angegriffenen Vollzugsmaßnahmen beschränkt, diese aber durch die innerstaatliche Gesetzeslage unmittelbar determiniert werden.- IV. Die Auswirkungen der Verpflichtung zum Urteilsvollzug für innerstaatliche Behörden und Gerichte bei einem konventionswidrigen Unterlassen des Gesetzgebers in der Praxis der Konventionsstaaten.- 1. Fall Benthem.- 2. Fall Belilos.- 3. Fälle Kruslin und Huvig.- V. Unmittelbare Vollstreckbarkeit der Urteile nach Art. 50 EMRK im innerstaatlichen Recht?.- VI. Exkurs: Zu der Möglichkeit, einen unzureichenden Urteilsvollzug vor den Konventionsorganen zu rügen.- 13. Kapitel: Zur Verbindlichkeit der Feststellungsurteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über den entschiedenen Fall hinaus.- I. Einführung.- II. Die Stellungnahmen im Schrifttum zur Verbindlichkeit der Auslegung des Konventionsrechts durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.- III. Die Praxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.- IV. Die Verbindlichkeit der Auslegung aus der Sicht der nationalen Rechtsprechung.- 1. Staaten, in denen die Europäische Menschenrechtskonvention innerstaatlich unmittelbar anwendbares Recht darstellt.- a) Belgien.- b) Bundesrepublik Deutschland.- aa) Bundesverfassungsgericht.- bb) Andere Gerichte.- c) Frankreich.- d) Italien.- e) Niederlande.- f) Österreich.- g) Schweiz.- h) Spanien.- i) Zypern.- 2. Staaten, in denen die Europäische Menschenrechtskonvention kein innerstaatlich unmittelbar anwendbares Recht darstellt.- a) Skandinavische Staaten.- b) Vereinigtes Königreich.- V. Ergebnis und Stellungnahme.- 14. Kapitel: Zusammenfassung.- Summary: The Obligations of States Arising from the Judgments of the European Court of Human Rights.