• Produktbild: Staatenimmunität und Gerichtszwang/State Immunity and Judicial Coercion
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Band 89

Staatenimmunität und Gerichtszwang/State Immunity and Judicial Coercion Grundlagen und Grenzen der völkerrechtlichen Freiheit fremder Staaten von inländischer Gerichtsbarkeit in Verfahren der Zwangsvollstreckung oder Anspruchssicherung/Fundamentals and Limits of State Immunity from Attachment and Execution unde

69,99 €

inkl. gesetzl. MwSt., Versandkostenfrei


Beschreibung

Produktdetails

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

23.11.2011

Verlag

Springer Berlin

Seitenzahl

264

Maße (L/B/H)

22,9/15,2/1,6 cm

Gewicht

419 g

Auflage

Softcover reprint of the original 1st ed. 1985

Sprache

Deutsch, Englisch

ISBN

978-3-642-70686-8

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Taschenbuch

Erscheinungsdatum

23.11.2011

Verlag

Springer Berlin

Seitenzahl

264

Maße (L/B/H)

22,9/15,2/1,6 cm

Gewicht

419 g

Auflage

Softcover reprint of the original 1st ed. 1985

Sprache

Deutsch, Englisch

ISBN

978-3-642-70686-8

Herstelleradresse

Springer-Verlag GmbH
Tiergartenstr. 17
69121 Heidelberg
DE

Email: ProductSafety@springernature.com

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  • 1. Teil: Die Staatenimmunität als Prinzip des Völkerrechts.- 1. Abschnitt: Die Staatenimmunität im Wandel der Geschichte.- A. Frühe Neuzeit.- B. Zeitalter des Liberalismus:.- C. Von den Handelsabkommen der Sowjetunion zum State Immunity Act Kanadas.- D. Würdigung der Entwicklung.- 2. Abschnitt: Die Staatenimmunität als Grundsatz des Völkerrechts.- A. Der Streit um die Rechtsnatur der Staatenimmunität.- I.„Poütical question“ oder Rechtsfrage?.- II. Comitas gentium oder Rechtspflicht?.- III. Innerstaatliches Recht oder Völkerrecht? Bemerkungen zum „assimilative approach“.- B. Staatenimmunität und Fundamentalprinzipien des Völkerrechts.- I. Die Staatenimmunität als Ausdruck der Würde und Gleichheit der Staaten.- II. Die Staatenimmunität als Schutz staatlicher Souveränität.- a) Die Staatenimmunität im Spannungsfeld der staatlichen Souveränitätsbereiche.- b) Staatenimmunität und Rechtsschutzanspruch des Privaten.- c) Primat der Gerichtsbarkeit oder der Staatenimmunität?.- C. Der persönliche Schutzbereich der Staatenimmunität.- I. Staatenimmunität und Anerkennung.- a) Anerkennung des fremden Staates.- b) Anerkennung der fremden Regierung.- II. Die Träger des Immunitätsanspruchs.- a) Gliedstaaten, kommunale Gebietskörperschaften und andere staatliche Untereinheiten.- b) Staatliche Unternehmungen mit eigener Rechtsfähigkeit.- 1. Der Begriff der „staatlichen Unternehmung“.- 2. Die Rechtsfähigkeit staatlicher Unternehmungen.- 3. Die Staatenpraxis in der Immunitätsfrage.- 4. Insbesondere: Staatliche Banken als Träger des Immunitätsanspruchs?.- c) Immunität ratione personae und Immunität ratione materiae - ein Lösungsvorschlag.- D. Ausnahmen und Durchbrechungen des Immunitätsprinzips.- I. Der Verzicht auf Immunität.- a) Praktische Bedeutung des Immunitätsverzichts.- b) Der Immunitätsverzicht gegenüber anderen Staaten.- 1. Rechtsnatur.- 2. Wirksamkeitsvoraussetzungen der Verzichtserklärung.- aa) Erklärungs- und Empfangsbefugnis.- bb) Erklärungsinhalt und -Zeitpunkt.- cc) Form.- (1) Verzicht durch schlüssiges Handeln.- (2) Verzicht durch Unterlassen.- dd) Bindung.- (1) Widerruf.- (2) Anfechtbarkeit, Nichtigkeit, clausula rebus sie stantibus.- 3. Die Tragweite der Verzichtserklärung.- aa) Vollstreckungsverfahren.- bb) Streitgegenstand.- (1) Klageänderung.- (2) Widerklage und Aufrechnung.- cc) Beweisverfahren sowie Rechtsbehelfe und Kostenpflichten.- c) Der Immunitätsverzieht gegenüber Privaten.- 1. Wirkung und rechtliche Qualifikation.- 2. Besonderheiten des im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen erklärten Verzichts.- 3. Typische Formen der Verzichtserklärung und ihre Tragweite.- aa) Ausdrücklicher Verzicht.- bb) Konkludenter Verzicht.- (1) Schiedsabreden.- (2) Gerichtsstandsvereinbarung.- (3) Vereinbarung innerstaatlichen Rechts als lex contractus.- 4. Verbindlichkeit der Verzichtserklärung.- aa) Freie Widerruflichkeit?.- bb) Anfechtbarkeit, Nichtigkeit, clausula rebus sie stantibus.- II. Immobiliar- und Nachlaßstreitigkeiten.- III. Staatenimmunität und Reziprozität.- E. Staatenimmunität und gerichtliche Zuständigkeit.- I. Staatenimmunität und internationale Zuständigkeit.- a) Abgrenzung.- b) Staatenimmunität, „sachliche internationale Unzuständigkeit“, “incompetence d’attribution„.- c) Immunität ratione loci?.- d) Der Gerichtsstand des Vermögens in Verfahren gegen fremde Staaten.- II. Staatenimmunität und „Verbot der Jurisdiktion über fremde Hoheitsakte“.- F. Staatenimmunität als Befreiung von der materiellen Rechtsordnung?.- 3. Abschnitt: Grenzfragen: Völkerrechtliche Privilegien und Staaten-immunität.- A. Die völkerrechtliche Stellung fremder Staaten, ihrer Organe und ihres Vermögens gegenüber inländischer Hoheitsgewalt.- I. Vorrechte fremder Staatsorgane.- a) Diplomatische Privilegien.- b) Privilegien staatlicher Organe ohne diplomatischen oder konsularischen Status.- 1. Vorrechte fremder Staatsoberhäupter.- 2. Die Immunität von Staatsorganen ohne besonderen völkerrechtlichen Status.- c) Ausschluß der Immunität bei völkerrechtswidrigem Handeln fremder Staatsorgane?.- II. Die Unverletzlichkeitsgarantien des Rechts der diplomatischen Beziehungen und die „Immunität des Vermögens fremder Staaten“.- a) Art. 22, 24 und 27 WÜD und der immunitätsrechtliche Schutz diplomatisch genutzter Vermögensgegenstände.- b) Die „Immunität des Vermögens fremder Staaten“ außerhalb des Schutzbereichs spezieller Völkerrechts-normen, insbesondere: Die „Immunität fremder Staatsschiffe“.- B. Internationale Immunitäten.- I. Die Immunität internationaler Organisationen.- II. Die Immunität der Bediensteten internationaler Organisationen.- 2. Teil: Erkenntnisverfahren und Staatenimmunität.- 1. Abschnitt: Völkerrechtliche Probleme der Einleitung und Beendigung gerichtlicher Verfahren gegen fremde Staaten.- A. Die Eröffnung gerichtlicher Verfahren gegen fremde Staaten.- I. Die völkerrechtliche Zulässigkeit der Eröffnung gerichtlicher Verfahren gegen fremde Staaten.- II. Die Zustellung von Klagen gegen fremde Staaten.- a) Der Zustellungsadressat.- b) Das Zustellungsverfahren.- B. Die Beendigung gerichtlicher Verfahren bei Säumnis des beklagten Staates.- 2. Abschnitt: Staatenimmunität im Erkenntnis verfahren.- A. Acta iure imperii und acta iure gestionis - Grenzen staatlicher Gerichtsbarkeit nach dem Konzept der funktional begrenzten Immunität.- I. Grundfragen der Qualifikation staatlichen Verhaltens als hoheitlich oder nichthoheitlich.- a) Die Qualifikationsrechtsordnung.- b) Das Bezugskriterium der Qualifikation.- c) Die „market place-Doktrin“.- II. Der Bereich nichthoheitlichen Verhaltens fremder Staaten.- B. Ausschluß der Immunität bei deliktischem Verhalten fremder Staaten?.- 3. Teil: Gerichtlicher Zwang und Staatenimmunität.- 1. Abschnitt: Gerichtszwang gegen fremde Staaten? Antworten der Praxis und der Völkerrechtswissenschaft.- A. Die Immunität auswärtiger Staaten gegenüber gerichtlichem Zwang in der Staatenpraxis.- I. Die Praxis der Gerichte und anderer Organe einzelner Staaten.- a) Italien.- b) Belgien.- c) Niederlande.- d) Schweiz.- e) Frankreich.- f) Österreich.- g) Griechenland.- h) Schweden und Norwegen.- i) Großbritannien.- j) Vereinigte Staaten von Amerika.- k) Kanada.- 1) Deutschland.- m) Sonstige Staaten.- II. Die Vertragspraxis der Staaten.- a) Mehrseitige Verträge.- b) Zweiseitige Verträge.- 1. Die Vertragspraxis der Vereinigten Staaten von Amerika.- 2. Die Vertragspraxis der Sowjetunion.- aa) Bis zum Jahre 1945.- bb) Seit dem Jahre 1945.- 3. Die Vertragspraxis der Schweizerischen Eidgenossenschaft.- c) Der Bericht des Asiatisch-Afrikanischen Beratenden Rechtsausschusses über Staatenimmunität aus dem Jahre 1960.- B. Staatenimmunität und Gerichtszwang - Ergebnisse völkerrechtlicher Untersuchungen.- I. Konventionsentwürfe und Entschließungen wissenschaftlicher Vereinigungen.- II. Äußerungen anerkannter Völkerrechtsgelehrter.- 2. Abschnitt: Gerichtszwang gegen fremde Staaten: Grundsätze und Regeln des allgemeinen Völkerrechts.- A. Zwangsvollstreckung und Staatenimmunität.- I. Die Entwicklung der Frage der Vollstreckungsimmunität auswärtiger Staaten in der Praxis - Versuch einer Würdigung.- II. Völkerrechtliche Grenzen staatlicher Gerichtsbarkeit in Vollstreckungsverfahren gegen fremde Staaten.- a) Das Bestehen eines vollstreckbaren Titels als Voraussetzung der Zwangsvollstreckung gegen einen fremden Staat.- b) Pflicht zur Gewährung eines „Vollstreckungsaufschubs“?.- c) Gegenständliche Schranken inländischer Vollstreckungs-gewalt über fremde Staaten.- 1. Das Verbot des Zugriffs auf Vermögensgegenstände fremder Staaten mit hoheitlichem Verwendungszweck 173.- aa) Der Begriff der Vermögensgegenstände fremder Staaten.- bb) Der Verwendungszweck von Vermögensgegen-ständen fremder Staaten.- (1) Die Ermittlung des Verwendungszwecks.- (2) Die Qualifikation des Verwendungszwecks als hoheitlich oder nichthoheitlich 177.- (aa) Die Qualifikationsfrage sub specie temporis III.- (bb) Die Qualität einzelner Verwendungs-zwecke.- (3) Das Sonderproblem der Vermögensgegen-stände mit „gemischtem Verwendungszweck“.- cc) Ausschluß der Immunität bei völkerrechtswidrigem Verhalten eines fremden Staates im Zusammenhang mit der Erlangung des Vollstreckungsobjekts oder dessen Verbringung in den Vollstreckungsstaat?.- 2. Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung bei fehlender gegenständlicher Konnexität von Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren?.- III. Die Immunität auswärtiger Staaten in Vollstreckungsverfahren gegen Dritte.- B. Maßnahmen der Anspruchssicherung und Staatenimmunität.- Ausblick.- Summary: State Immunity and Judicial Coercion. Fundamentals and limits of State immunity from attachment and execution under public international law.- Verzeichnis angeführter Streitfälle und Gerichtsentscheidungen.- Außergerichtliche Streitfälle.- Entscheidungen internationaler Gerichte.- Ständiger Internationaler Gerichtshof.- Internationaler Gerichtshof.- Sonstige internationale Gerichte.- Entscheidungen nationaler Gerichte.- Ägypten (205) - Argentinien (205) - Belgien (205) - Deutschland (206) - Frankreich (208) - Griechenland (211) - Großbritannien (211) - Italien (212) - Kanada (212) - Niederlande (212) - Norwegen (213) - Österreich (213) - Pakistan (214) - Schweden (214) - Schweiz (214) - Vereinigte Staaten von Amerika (215).- Verzeichnis angeführter völkerrechtlicher Verträge.- Mehrseitige Verträge.- Zweiseitige Verträge einzelner Staaten mit.- Deutschland (223) - der Schweizerischen Eidgenossenschaft (223) - der Sowjetunion oder Gliedstaaten der Sowjetunion (224) - den Vereinigten Staaten von Amerika (227).- Verzeichnis angeführter nationaler Gesetze und vergleichbarer Akte.- Deutschland (228) - Frankreich (229) - Griechenland (229) - Großbritannien (229) - Italien (230) - Kanada (231) - Norwegen (231) - Pakistan (231) - Schweden (231) - Schweiz (231) - Singapur (232) - Sowjetunion (232) - Südafrika (232) - Tschechoslowakei (232) - Ungarn (232) - Vereinigte Staaten von Amerika (232).