Internationale Rechnungslegung im Krankenhaus Diplomarbeit
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Sprache:Deutsch
133,75 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
30.07.2012
Verlag
GRINSeitenzahl
104
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,8 cm
Gewicht
163 g
Auflage
2. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-86746-829-9
Mit zunehmendem Wettbewerb und mangelnder Investitionsfähigkeit der öffentlichen Hand steigt der Privatisierungs- und Finanzierungsdruck auf Krankenhäuser in öffentlich-rechtlicher und freigemeinnütziger Trägerschaft. Damit gewinnt die Umstellung auf die Rechnungslegung nach den IFRS auch für Krankenhäuser an Bedeutung.
Aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses, der öffentlichen Förderung und der Notwendigkeit besonderer Bilanzierung bzgl. öffentlicher Zuschüsse gelten für Krankenhäuser besondere Vorschriften. Neben dem HGB folgt die Rechnungslegung vorrangig den Vorschriften der Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV). Die Einführung der Entgeltform ?Fallpauschale? wirft die Frage nach der Bilanzierung der ?Überlieger?, der Patienten, deren Behandlung am Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen ist, auf.
Ziel dieser Arbeit ist es, die mögliche Umsetzung internationaler Vorschriften für Krankenhäuser unter Berücksichtigung der für sie geltenden besonderen Vorschriften und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf Bilanzierung und Bewertung in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen.
Für ambulante, stationäre und rehabilitive Versorgungssektoren gelten unterschiedliche Finanzierungs- und Abrechnungssysteme: Monistische, dualistische und trialistische Finanzierung, Gebühren, Fallpauschalen, Pflegesätze, Mischformen. Die Eingrenzung des Themas auf ausschließlich Krankenhäuser im stationären Sektor ist erforderlich, um die Ausführungen in einem übersichtlichen Rahmen zu halten. Die ebenfalls zum stationären Sektor gehörenden Vorsorge- bzw. Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeheime unterliegen weit weniger der Regulierung durch den Staat. Ebenso werden Krankenhäuser, für die die Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV) nach
1 Abs. 2 nicht gilt, z.B. Bundeswehrkrankenhäuser, nicht betrachtet.
Auf Besonderheiten der internationalen im Vergleich zur handelsrechtlichen Rechnungslegung, die keine krankenhausspezifischen Sachverhalte tangieren, wird im Rahmen dieser Arbeit nicht eingegangen.
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