Arbeitsrechtliche Grundsätze im Datenschutzrecht: Zulässigkeit hinsichtlich der Datenerhebung und Überwachung von Arbeitnehmern im Rahmen des Datensch
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- Taschenbuch ausgewählt
- eBook
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Sprache:Deutsch
39,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
28.01.2013
Verlag
GRINSeitenzahl
72
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,6 cm
Gewicht
118 g
Auflage
2. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-656-36073-5
28 BDSG sehr allgemein. Durch die Reformierung wurde die Vorschrift
32 BDSG eingefügt, welches sich wesentlich auf das Arbeitsrecht erstreckt und die Betroffenen Arbeitnehmer die gem.
3 Abs. 11 BDSG erfasst sind, Anwendung findet.
32 BDSG gilt für alle Beschäftigten gem.
3 Abs. 11 BDSG. Der Begriff für die Beschäftigten ist nach dieser Norm weiter gefasst als des Arbeitnehmers. Es werden nicht nur Arbeitnehmer erfasst, sondern auch (Auszubildende, Personen in Fortbildung/ Umschulung), Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Ein-Euro-Jobber), arbeitnehmerähnliche Personen, Beamte Richter und Soldaten (auch Zivildienstleistende) sowie Bewerber. Das Datenschutzrecht erfordert eine wirksame Einwilligung des Betroffenen. Die Einwilligung muss auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruhen. Eine Einwilligung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Abweichungen in den Formalitäten der Einwilligung sind zulässig, wenn Eilbedürftigkeit besteht. Bei der Eilbedürftigkeit sollte eine mündliche oder fernmündliche Einwilligung, wie z.B. bei Telefoninterviews ausreichen. Bei einer Verletzung des Betroffenen hat das Datenschutzrecht Ansprüche auf Benachrichtigung, Sperrung, Löschung, Berichtigung, Auskunft und Schadensersatz zuerkannt.
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