Die Heimtücke im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB – ein das vortatliche Opferverhalten berücksichtigendes Tatbestandsmerkmal?
-
- Deutsch ausgewählt
89,90 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
05.08.2013
Verlag
Duncker & HumblotSeitenzahl
344
Maße (L/B/H)
23,3/15,6/2 cm
Gewicht
466 g
Auflage
1
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-428-14054-1
211 Abs. 2 StGB eines der am häufigsten verwirklichten Mordmerkmale ist, steht bisher keine einheitlich anwendbare Definition zur Verfügung, mit welcher man die zahlreichen problematischen Fallkonstellationen einer sachgerechten Lösung zuführen kann.
Die Autorin entwickelt erstmals eine Definition, die ohne fallgruppenspezifische Modifizierungen zu überzeugenden Ergebnissen führt. Ausgangspunkt ist dabei eine normative Auslegung des Heimtückemerkmals, wonach die heimtückische Tötung die vorsätzliche Tötung eines tatsächlich und wertend betrachtet arglosen und deshalb wehrlosen Opfers ist. Wertend betrachtet besteht hierbei die Arglosigkeit, wenn das Opfer sich keines Angriffs versieht und nicht versehen muss. Damit steht das vortatliche Opferverhalten im Fokus der Betrachtung. Die Verhaltensanforderungen an das Opfer werden von der Autorin als Obliegenheiten herausgearbeitet; das Bestehen von Obliegenheiten im Strafrecht wird dabei zunächst begründet und schließlich werden die speziellen Obliegenheiten eines Heimtückemordopfers konkretisiert.
Ein neues Kapitel für Ihre Bücher
Ein neues Kapitel für Ihre Bücher
Schenken Sie Ihren alten Schätzen ein zweites Leben: Einfach Barcode scannen, Versandetikett ausdrucken, Bücher verschicken und Thalia Geschenkkarte erhalten.
Jetzt verkaufenKundinnen und Kunden meinen
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kund*innen durch Ihre Meinung
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice