• Produktbild: Das Novellierte Gesetz Über das Gerichtliche Verfahren Ausser Streitsachen. Verlassenschaftsabhandlung, Vormundschaft · Freiwillige Schätzung und Feil
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Das Novellierte Gesetz Über das Gerichtliche Verfahren Ausser Streitsachen. Verlassenschaftsabhandlung, Vormundschaft · Freiwillige Schätzung und Feil

54,99 €

inkl. gesetzl. MwSt., Versandkostenfrei


Beschreibung

Produktdetails

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

01.01.1926

Verlag

Springer Wien

Seitenzahl

290

Maße (L/B/H)

21,6/14/1,7 cm

Gewicht

384 g

Auflage

1926

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-7091-9551-2

Beschreibung

Produktdetails

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

01.01.1926

Verlag

Springer Wien

Seitenzahl

290

Maße (L/B/H)

21,6/14/1,7 cm

Gewicht

384 g

Auflage

1926

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-7091-9551-2

Herstelleradresse

Springer-Verlag KG
Sachsenplatz 4-6
1201 Wien
AT

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  • Produktbild: Das Novellierte Gesetz Über das Gerichtliche Verfahren Ausser Streitsachen. Verlassenschaftsabhandlung, Vormundschaft · Freiwillige Schätzung und Feil
  • Erster Teil Gesetz, betreffend das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen..- Erstes Hauptstück: Allgemeine Anordnungen (

    1–19).- Zweites Hauptstück: Von der Abhandlung der Verlassenschaften (

    20–180).- Drittes Hauptstück: Von dem Verfahren in Vormundschafts- und Kura-telsangelegenheiten (

    181–219).- Viertes Hauptstück: Von der Obsorge über die Fideikommisse (

    220–256).- Fünftes Hauptstück: Von der Adoption, Legitimation und Entlassung aus der väterlichen Gewalt (

    257–266).- Sechstes Hauptstück: Von der freiwilligen Schätzung und Feilbietung (

    267–280).- Siebentes Hauptstück: Von den gerichtlichen Zeugnissen überhaupt, von der Vidimierung der Abschriften und Beglaubigung der Urkunden (

    281–293).- Zweiter Teil Aktenmuster.- I. Todfallsaufnahme; mangels Vermögens findet keine Abhandlung statt.- II. Todfallsaufnahme, kein Vermögen, Vormundschaftseröffnung für Minderjährige; Verfügung über Spitalsnachlaß.- III. Überlassung des Nachlasses an Zahlungsstatt.- IV. Todfallsaufnahme, bewegliches Vermögen 1000 S nicht übersteigend.- V. Verlassenschaftsabhandlung durch den Notar als Gerichtskommissär.- VI. Verlassenschaftsabhandlung schriftlich durch Parteienvertreter durchgeführt.- VII. Verlassenschaftsabhandlung, ländlicher Besitz, vom Gericht durchgeführt.- VIII. Verlassenschaftsabhandlung nach einem Seelsorger (Pfarrer).- IX. Verlassenschaftsabhandlung nach einem protokollierten Kaufmann.- X. u. XI. Schriftlich geführte Abhandlung und Substitutionsabhandlung.- XII. Verlassenschaftsabhandlung: Widersprechende Erbserklärungen; nachträglich hervorgekommenes Vermögen.- XIII. Verlassenschaftsabhandlung: Pflichtteilsausweis.- XIV. Verlassenschaftsabhandlung: Testamentserfüllungsausweis.- XV. Verlassenschaftsabhandlung nach einem im Inlande wohnhaft gewesenen Ausländer.- XVI. Ausfolgung des beweglichen Nachlasses eines Ausländers.- XVII. Ausfolgung des kaduken Nachlasses an den Staat.- XVIII. Vormundschaftsakt; Anerkennung der Vaterschaft; Vergleich über Alimente; Legitimation durch nachfolgende Ehe.- XIX. Vormundschaftsakt; Anerkennung der Vaterschaft, Bemessung des Unterhaltes; Erhöhung des Unterhaltes wegen geänderter Verhält-nisse.- XX. Vormundschaftsakt: Feststellung der Vaterschaft, Vermögensverwaltung, Verkauf einer dem Minderjährigen gehörigen Liegenschaft mit Genehmigung des Gerichtshofes erster Instanz.- XXI. Vormundschaftsakt: Feststellung der Vaterschaft zu einem unehelichen Kinde nach dem Tode des Kindesvaters (Art. XVI, EG. z. JN.).- XXII. Jugendgerichtsakt: Abgabe in die Erziehungsanstalt.- XXIII. Jugendgerichtsakt: Aberkennung der väterlichen Gewalt.- XXIV. Pflegschaftsakt; Verlängerung der väterlichen Gewalt bzw. Vormundschaft.- XXV. Vormundschaftsakt: Volljährigkeitserklärung.- XXVI. Vormundschaftsakt: Genehmigung der Entlassung aus der väterlichen Gewalt.- XXVII. Vormundschaftsakt: Ehebewilligung.- XXVIII. Namensgebung.- XXIX. Vormundschaftsakt: Adoption.- XXX. Vormundschaftsakt: Ehelicherklärung durch den Bundespräsidenten.- XXXI. Freiwillige Schätzung und Feilbietung beweglicher Sachen.- XXXII. Freiwillige Schätzung und Feilbietung einer Liegenschaft.