Die Bilanzierung von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und aufgegebenen Geschäftsbereichen nach IFRS 5
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Sprache:Deutsch
18,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
11.09.2013
Verlag
GRINSeitenzahl
44
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,4 cm
Gewicht
79 g
Auflage
3. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-656-49010-4
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Christian-Albrechts-Universität Kiel (Lehrstuhl für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Bachelorarbeit wurde die Bilanzierung von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und aufgegebenen Geschäftsbereichen nach IFRS 5 untersucht. Dazu wurden zunächst die unter IFRS 5 fallenden Vermögenspositionen definiert. Zum einen gehören zu diesen zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte, Veräußerungsgruppen und aufgegebene Geschäftsbereiche, zum anderen auch solche aufgegebenen Geschäftsbereiche, die als "veräußert" oder "stillgelegt" eingestuft wurden. Anschließend wurde auf die Bewertung dieser unter IFRS 5 fallen-den Vermögenspositionen eingegangen. Diese Bewertung erstreckt sich ausschließlich auf die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte, Veräußerungsgruppen und aufgegebenen Geschäftsbereiche. Sie erfolgt grundsätzlich mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten. Planmäßige Abschreibungen sind ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Klassifikation auszusetzen. Anschließend wurden noch kurz die wesentlichen Ausweis- und Anhangsvorschriften des IFRS 5 behandelt und anhand der DAX30-Unternehmen und der Deutschen Post AG veranschaulicht. An entsprechender Stelle wurde jeweils auf kritische Aspekte eingegangen und festgestellt, dass durch IFRS 5 zum Teil erhebliche bilanzpolitische Spielräume gegeben sind, die dem Ziel der IFRS - den Abschlussadressaten entscheidungsnützliche Informationen bereitzustellen - nicht förderlich sind. Dennoch können aus bilanzierten IFRS 5-Posten durchaus einige entscheidungsnützliche Informationen gewonnen werden.
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