Erkenntnistheorie - Vergleich der Konzeptionen Humes und Kants
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Sprache:Deutsch
13,99 €
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
14.02.2005
Verlag
GRINSeitenzahl
13 (Printausgabe)
Dateigröße
391 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638350136
Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit den Lehren Humes und Kants hinsichtlich der Wissenschafts- bzw. der Erkenntnistheorie. Sie untersucht in einem systematischen Vergleich die wesentlichen Unterschiede der modelltheoretischen Überlegungen und das Fundament auf dem ebengenannte gründen. Dabei ist der Begriff der Erfahrung ein wesentlicher Bestandteil dieser philosophietheoretischen Auseinandersetzung und fungiert mitunter als Stein des Anstoßes. Kann man, in erkenntnistheoretischer Hinsicht, empirisch gewonnenen Kenntnissen eine Allgemeingültigkeit attestieren, oder sind sie aufgrund ihrer besonderen Beziehung zum empfindenden Subjekt nur eine bloße Ansammlung von individuellen Wahrnehmungen ? Kant versuchte mit seiner "Kritik der reinen Vernunft" diesen empiristischen Ansatz Humes zu widerlegen, indem er zeigte, dass erfahrungsgestütztes Wissen nicht dem apriorischen Kriterium genügen kann. Er versuchte daher nicht Kritik an der Möglichkeit des menschlichen Erkenntnisgewinns zu üben, sondern an der Art und Weise wie es geschieht. Er folgerte daher, dass die Gesetze transzendental sein müssen a priori für die Konstituierung der Erfahrung und deren objektive Gültigkeit (Lauener 1969: 17) .
Der Aufbau der Hausarbeit sieht vor, dass ich zunächst die erkenntnistheoretischen Standpunkte und Überlegungen Humes und Kants im Hinblick auf den Terminus der "Erfahrung" erläutere. Humes Implikationen diesbezüglich lassen sich unter dem Begriff der "sensualistischen Theorie" subsumieren, die Kants unter dem Stichwort "Kritik der reinen Vernunft". Anschließend versuche ich in einer kontrastierenden Zusammenschau die Angriffspunkte der Kant`schen Kritik zu veranschaulichen und die Frage klären, warum nach Kant, empirische Kenntnisse posteriori keine objektive Gültigkeit aufweisen.
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