Täter in Weiß - Gewalt und Tötungen in Krankenhäusern und Heimen
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Sprache:Deutsch
29,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
25.04.2005
Verlag
GRINSeitenzahl
72 (Printausgabe)
Dateigröße
922 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638370639
Szenenwechsel: Dieselbe Frau und derselbe alte Mann sind erneut zu sehen, diesmal liegt der Bettlägerige kaum bekleidet auf der Seite; die Frau schlägt auf seine Hüfte ein, wieder und wieder. Trotz des unscharf wirkenden Bildes, das den Eindruck von Reality-TV noch verstärkt, ist unverkennbar, daß sie ihre Wut über den Wehrlosen entlädt, harte Schläge auf einen ausgemergelten Körper austeilend."
Dann bricht die Filmsequenz ab, und der Moderator der Sendung erscheint. Nach einer kurzen, scheinbar genau berechneten Pause moralischer Entrüstung folgt sodann die Erklärung der verstörenden Bilder.
Das Video stammt aus einer Funküberwachungskamera, welche die Frau, die das 91jährige Opfer der gezeigten Mißhandlung in der häuslichen Umgebung pflegte, selbst in dessen Zimmer zur besseren Aufsicht angebracht hatte. Ein Funkamateur, der die Signale zufällig auffing und so verstärkte, daß er das Leiden des pflegebedürftigen Mannes auf Video bannen konnte, benachrichtigte nach seiner Entdeckung die Polizei, welche die Wohnung ausfindig machen konnte und den alten Mann in ein Krankenhaus bringen ließ. Zitiert werden die Beamten mit den Worten, daß das Opfer vor Erleichterung geweint habe, als es abtransportiert wurde.
Dieser Fall, der sich zwar nicht in einer Institution, sondern in der häuslichen Pflege zutrug, zeigt trotz der vordergründigen moralischen Entrüstung der Fernsehmacher und dem verständlichen Mitleid der zitierten Beamten mit dem Opfer aber mehr als nur eine Mißhandlungssituation. Während in dem Nachrichtenbeitrag bei RTL darüber spekuliert wurde, inwiefern hier die Bereitschaft der Frau, als Pflegende aufzutreten, mit der Zahlung des Pflegegeldes zusammenhing, wurde übersehen, daß die gezeigten Übergriffe im Rahmen der Pflegesituation begangen wurden - nämlich einmal während des Säuberns des Gesichts und beim zweiten Mal anscheinend während der Reinigung des Opfers von Exkrementen.
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