Die Entwicklung der Landstände in Bayern Schnaitbacher Urkunde und Ottonische Handfeste
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
09.10.2009
Verlag
GRINSeitenzahl
17 (Printausgabe)
Dateigröße
144 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640441914
Der Bayerische Landtag stellt mit seiner fast 190-jährigen Geschichte eines der ältesten deutschen Parlamente dar. In der Entwicklung des europäischen Parlamentarismus steht er mit an der Spitze. Seine Anfänge reichen bis ins 14. Jahrhundert zurück. Die ersten Schritte dazu vollzogen sich in Ober- und Niederbayern. Anfang des 14. Jahrhunderts wurden in beiden Teilen des Landes von den lokalen Herrschern Urkunden manifestiert, die einen Teil der herrschaftlichen Macht in die Hände der so genannten Landstände oder auch Landschaften abgaben. In Oberbayern kam es 1302 zur Genehmigung einer einmaligen Steuer durch die oberbayerischen Stände nach Anerkennung des Steuerbewilligungsrechts durch die Herzöge Rudolf I. und Ludwig IV.. Neun Jahre später, am 5. Juni 1311, wurde auch in Niederbayern eine Urkunde unterzeichnet, die den Landständen Rechte und Privilegien zusicherte. In der Ottonischen Handveste bewilligen die niederbayerischen Stände dem Wittelsbacher Herzog Otto III. eine einmalige Steuer und bekamen dafür gleichzeitig eigene Rechte, vor allem die Niedergerichtsbarkeit, garantiert. Damit beginnt die eigentliche Entwicklung der bayerischen Stände in Ottos Regierungszeit. Gleichzeitig markiert die Ottonische Handveste den Beginn der parlamentarischen Geschichte Bayerns.
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