Wer steuert die "Soziale Stadt"? Interaktionsanalyse am Beispiel der Fortschreibung des integrierten Handlungskonzeptes für das Quartiersmanagement Berlin - Moabit West
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Form:Einzelkauf Download
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Sprache:Deutsch
39,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
13.08.2008
Verlag
GRINSeitenzahl
164 (Printausgabe)
Dateigröße
2802 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640137190
Der Terminus sozialräumliche Segregation umschreibt, dass sich soziale Gruppen nicht gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilen, sondern sich in bestimmten Stadtteilen konzentrieren. Der Sozialraum der Stadt lässt sich somit "als eine Landkarte lesen, auf der die Sozialstruktur der Gesellschaft verzeichnet ist" (Häußermann/Siebel 2001, S. 70). Segregation beschreibt in der Stadtforschung daher ein Gerechtigkeits- und Integrationsproblem, da die sozialen Strukturen und die ethnisch-kulturelle Herkunft unmittelbar in räumliche Strukturen überführt werden. In baulich benachteiligten und unattraktiven Gebieten konzentrieren sich Verlierer der gesellschaftlichen Modernisierung (z.B. Arbeitslose, Ausländer), während in den Innenstadtgebieten mit gut ausgebauter Infrastruktur und hoher Lebensqualität die Gewinner der Modernisierung leben. Insofern sind Stadtgebiete, die durch Segregation gekennzeichnet sind, solche, in denen die Durchmischung der sozialen Gruppen nur gering ist und sich im gesamtstädtischen Aspekt eher ein Nebeneinander als ein Miteinander der verschiedenen Bevölkerungsschichten zeigt (ebd., S. 70ff.).
Das politische Bewusstsein für die Wichtigkeit einer sozialen Stadtentwicklung bildete sich mit diesem tief greifenden Wandel der Sozial- und Bevölkerungsstruktur in Deutschland heraus und führte zu einem tendenziellen Wandel der Methodik in der Stadterneuerungpolitik. Stadterneuerungsprozesse zielten bis dato primär auf die baulich-investive Beseitigung von Struktur- und Funktionsschwächen in betroffenen Stadtgebieten ab und wurden untersetzt durch das in
136 BauGB verankerte Ziel der sozialen Stabilisierung.
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